Start in die Fahrradsaison Die Devise heißt: Sehen und gesehen werden

Aufsteigen und losfahren. Das ist der erste Impuls für begeisterte Radler, wenn die ersten warmen Sonnenstrahlen locken. Doch so einfach sollte man es sich zum Beginn der Fahrradsaison nicht machen.

Start in die Fahrradsaison: Die Devise heißt: Sehen und gesehen werden
Foto: Volker Lannert

Meckenheim. Aufsteigen und losfahren. Das ist der erste Impuls für begeisterte Radler, wenn die ersten warmen Sonnenstrahlen locken. Doch so einfach sollte man es sich zum Beginn der Fahrradsaison nicht machen - schon aus Rücksicht auf die eigene Sicherheit. Zum technischen Zustand des Zweirades und zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr gibt der Sprecher der Ortsgruppe Meckenheim des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Dieter Ohm, Tipps.

Wie verhalte ich mich als Radfahrer auf gemischten Fuß- und Radwegen, an Kreuzungen und Ampeln? Was sollten Radler beim Fahren in der Gruppe beachten? Und bis zu welchem Alter müssen Kinder auf dem Gehweg fahren? Bei der Antwort auf solche Fragen stellt Ohm die Sicherheit in den Vordergrund, so auch bei seinem Vortrag vor einem knappen Dutzend Interessierten.

InfoMehr Tipps für Radfahrer bietet die Broschüre "Alle im Blick. Regelungen zum Radverkehr" des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, Beueler Bahnhofsplatz 16, 53225 Bonn, Rufnummer (02 28) 40 00 134.

Kontakt zum ADFC Meckenheim über Dieter Ohm, Rufnummer (0 22 25) 91 07 77. Nächste Aktion ist ein Markt für Fahrräder und Zubehör am Samstag, 24. April, 10 bis 13 Uhr, auf dem Le-Mée-Platz.

Dabei ging er auch auf einige Neuerungen der im September geänderten Straßenverkehrsordnung ein. So gilt natürlich auch für Radfahrer die in § 1 der Straßenverkehrsordnung festgehaltene Grundregel der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Vor allem auf Fußgänger als schwächere Verkehrsteilnehmer müssten Radfahrer Acht geben, so Ohm. Er empfiehlt eine defensive Haltung. Sein Motto: "Es nützt niemandem, wenn auf dem Grabstein steht: Er hat Recht gehabt."

Wichtig sei vorausschauendes und eindeutiges Fahren. Das Handzeichen beim Richtungswechsel ist vorgeschrieben, und besser, als sich auf das Gehör zu verlassen, sei der Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.

Alle anderen Radfahrer dürfen Gehwege nur dann befahren, wenn diese ausdrücklich dafür freigegeben sind. Neu im Gesetz ist dazu die Regel, stets die Geschwindigkeit an die Fußgänger anzupassen, gegebenenfalls abzusteigen und zu schieben.

Auf einen Blick##ULIST##

Rücksicht nehmen und vorsichtig fahren

  • Selbstbewusst, aber mit defensiver Einstellung unterwegs sein
  • Vorausschauend und eindeutig handeln - Handzeichen geben
  • Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen
  • Sicherheitszonen einkalkulieren. Faustregel: Große Räder, großer Abstand
  • Auf abbiegende Fahrzeuge achten: Stichwort toter Winkel
  • Nicht als Geisterfahrer auf der falschen Fahrbahnseite radeln

Wegen der Gefahr des toten Winkels sollen Radfahrer abbiegenden Fahrzeugen erhöhte Aufmerksamkeit widmen, vor allem Lastern und Bussen. Vor Kreuzungen müssen sie sich eindeutig auf einem Fahrstreifen einordnen und im Sichtbereich der Autofahrer aufstellen, so Ohm.

Sicherheit soll auch der Schutzstreifen für Radler bieten, der mit unterbrochenen Linien von der Fahrbahn abgetrennt ist. Er darf vom Autofahrer höchstens zum Ausweichen befahren werden, keinesfalls jedoch, sobald ein Radfahrer dort unterwegs ist. Der Radfahrstreifen, erkennbar an der durchgezogenen Markierung, ist absolut tabu für Autofahrer. Nebeneinander zu fahren, ist Radfahrern übrigens verboten: Nach § 2 der StVO müssen sie einzeln hintereinander fahren.

Für den Ausflug in der Gruppe mit einem oder mehreren Kindern gebe es keine speziellen Regeln, erläuterte Ohm. Er bevorzuge es beim Radfahren mit Kindern, die Nachhut zu bilden, um "die Lage im Blick zu haben und eventuell Anweisungen geben zu können". Ein Muss für jeden Radler ist eine funktionsfähige Beleuchtung am Fahrrad, zusätzlich zur batteriebetriebenen Lichtanlage. Für Sicherheit sorgen auch helle Kleidung, Reflektoren und Leuchtbänder: So ist man in jeder Situation gut sichtbar.

Radler riskieren PunkteAuch Verkehrssündern auf dem Fahrrad drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wer das Rotlicht der Ampel missachtet, muss zum Beispiel mit einem Punkt rechnen; das Umfahren von geschlossenen Bahnschranken kostet 350 Euro und sorgt für vier Punkte auf dem Konto.

Auch fehlende Rücksichtnahme wird geahndet. Grundsätzlich gilt: Für Vergehen, die nicht ausdrücklich im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, wird der halbe Regelsatz erhoben, der für Kraftfahrer gilt.

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