Der Todesfall Jens Bleck Der Kampf um die Türen

Bad Honnef/Bonn · Für Alma und Torsten Bleck kam die Nachricht völlig überraschend. Dieser Tage erhielt der Anwalt der Eltern des vor zwei Jahren nach dem Besuch einer Bad Honnefer Diskothek unter mysteriösen Umstanden zu Tode gekommenen Studenten Jens Bleck Post von der Bonner Staatsanwaltschaft.

Darin wird kurz und bündig und ohne weitere Erklärung mitgeteilt, dass man die Ermittlungen wieder aufnehme. Nachdem sie nur wenige Wochen zuvor offiziell eingestellt worden waren.

"In der Beschwerde des Anwalts der Eltern gegen die Einstellung befanden sich Ermittlungsanregungen, denen wir nachgehen", nannte Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen gestern auf Anfrage des General-Anzeigers den Grund für die Wiederaufnahme.

Seit den beiden jüngsten Veröffentlichungen zum Fall Jens Bleck vor wenigen Wochen im General-Anzeiger haben sich zahlreiche Leser in der Redaktion gemeldet, deren Erlebnisse ein erschreckendes Bild der Türsteher-Szene in der inzwischen geschlossenen Diskothek "Rheinsubstanz" zeichnen.

Zum Beispiel der Bad Honnefer Kommunalpolitiker Sebastian Wolff (40), Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat und Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes. Am späten Abend des 3. Dezember 2010 besuchte Wolff mit Freunden die Diskothek. Kaum hatten sie ihre Mäntel abgegeben, wurden sie Augenzeugen eines Gewalt-Exzesses im Vorraum: Mehrere Türsteher prügelten mit sogenannten Teleskop-Schlagstöcken, auch "Totschläger" genannt, auf zwei junge, blutüberströmte Gäste ein. Die riefen den drei Augenzeugen zu: "Bleibt bei uns, die schlagen uns sonst tot."

Das Erlebnis von Anna Hoffmann

Exemplarisch für diese Zustände steht auch das traumatische Erlebnis der Anna Hoffmann (Name geändert). Die heute 25-jährige Bonner Studentin besuchte die "Rheinsubstanz" am 18./19. Dezember 2010, um dort den Geburtstag einer Freundin zu feiern.

Sie lehnt an einem Geländer und betrachtet das Treiben auf der Tanzfläche, als eine ihr fremde und "ziemlich aufgetakelte" junge Frau neben sie tritt und sie anraunzt: "Ich gebe dir noch zehn Minuten, dann bist du hier weg, sonst setzt es was." Anna Hoffmann reagiert bewusst nicht; sie will eine Eskalation vermeiden, indem sie die fremde Frau ignoriert.

"Plötzlich verspürte ich einen Schlag auf meinen Hinterkopf, vermutlich mit der flachen Hand. Ich reagierte wieder nicht. Dann ging die Frau zwar weg, kam aber wenig später mit einem Türsteher zurück." Der fast 1,90 Meter große, muskulöse Mann mit kahlgeschorenem Schädel trägt einen in Plastik verschweißten Ausweis an einem Band um den Hals. Er packt Anna am Arm und schnauzt sie an: "Raus hier." Sie reißt sich los und erwidert: "Wieso das denn? Ich habe doch gar nichts gemacht." Daraufhin schlägt ihr der Mann ohne weitere Diskussion mit der Faust mitten ins Gesicht.

Anna geht zu Boden und ist augenblicklich bewusstlos. Sie bekommt also gar nicht mehr mit, wie ein junger Gast dazwischengeht, um die Bewusstlose zu schützen, wie dieser dann von dem breitschultrigen Mann so heftig gewürgt wird, dass Hämatome den Hals puterrot verfärben, wie schließlich ihre Freundinnen eingreifen und die Polizei alarmieren. Erst da lässt der Mann ab und verschwindet. Anna wird notärztlich versorgt und von einem Rettungswagen ins Honnefer Krankenhaus gebracht.

Schädelprellung und Schürfwunden im Gesicht

Diagnose: Schädelprellung und Schürfwunden im Gesicht. Ein anderer Türsteher geht auf die eintreffenden Polizeibeamten zu und erklärt, der Gesuchte sei gar nicht als Türsteher in der Rheinsubstanz tätig, weder heute noch in der Vergangenheit, sondern nur ein normaler Gast und außerdem schon längst nach Hause gegangen. In diesem Moment huscht der Gesuchte vorbei und versucht, unerkannt nach draußen zu entkommen. Doch Annas Freundin erkennt ihn: "Das ist er!" Und sie sieht, wie er den Ausweis, den er um den Hals trug, blitzschnell unter seinem Polohemd verschwinden lässt. Die Streifenbeamten nehmen seine Personalien auf. Für die Polizei ist er kein unbeschriebenes Blatt; gegen den Mann wurde in der Vergangenheit schon wegen Körperverletzung, Verdachts der Zuhälterei, Verdachts der Freiheitsberaubung ermittelt.

Es gibt ein halbes Dutzend Zeugen für die Tat. Auch Anna wird vernommen. Sie besitzt den Mut, den Täter auf Fotos zu identifizieren - und unterschreibt den Polizisten ein Formular, dass sie im Falle einer Verurteilung zivilrechtliche Ansprüche geltend machen möchte. Allerdings hört sie anschließend nie wieder etwas von den Behörden. Und erfährt auch nicht, dass der Mann tatsächlich verurteilt wurde. Wegen "vorsätzlicher leichter Körperverletzung" zu 1200 Euro Geldstrafe.

Ohne öffentliche Verhandlung, per schriftlichem Strafbefehl, den der Mann zwar akzeptierte - aber dann dennoch nicht zahlte. Schließlich wurde eine Ratenzahlung von 15 Euro pro Monat vereinbart, weil der Verurteilte angab, erwerbslos zu sein. Als die Zahlungen Jahre später erneut ausblieben, wirkte im Sommer 2013 ein Schreiben der JVA Euskirchen motivierend: Der Staat drohte mit 85-tägiger "Ersatzfreiheitsstrafe" und lud zum "Strafantritt binnen 3 Wochen".

Auch das Ausländeramt der Stadt Bonn schaltete sich zwischenzeitlich ein und bat die Staatsanwaltschaft um Informationen über den Ausgang des Verfahrens gegen den in Bonn wohnenden ausländischen Staatsbürger. Was daraus wurde, ist nicht bekannt und unterliegt dem Datenschutz. Grundsätzlich regeln die Paragrafen 53 bis 56 des Aufenthaltsgesetzes, ob eine Ausweisung ausgesprochen wird. Ausgewiesen wurde im konkreten Fall nicht. In der Regel ist dafür die Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe oder aber zum Beispiel die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gesetzliche Voraussetzung.

War der Verurteilte tatssächlich Türsteher in der Rheinsubstanz?

Auch die Frage, ob der Verurteilte tatsächlich kein Türsteher der "Rheinsubstanz" war, wurde offenbar nie geklärt. Der andere Türsteher, der das am Tatabend gegenüber den Polizeibeamten behauptet hatte (und gelogen hatte, als er behauptete, der "Gast" sei längst gegangen), wurde zwar schriftlich zur Vernehmung ins Präsidium geladen, erschien aber nicht zum Termin und war anschließend "telefonisch nicht erreichbar". Und auf einer CD mit Sequenzen der Überwachungskameras (angefertigt von der Betriebsleitung der Diskothek im Auftrag der Polizei) seien irrelevante Szenen zu falschen Uhrzeiten abgebildet, sagt Anna Hoffmann.

Dem Recht wurde mit dem Strafbefehl Genüge getan - nicht aber der umfassenden Wahrheitsfindung, der Sühne im Interesse der Opfer und dem Schutz möglicher künftiger Opfer. Auch fünf Jahre nach der traumatischen Geburtstagsfeier ist Anna Hoffmann die Empörung deutlich anzumerken. Die körperlichen Verletzungen sind längst verheilt - die seelische Verwundung nicht. "Als ich im General-Anzeiger von dem Tod des Studenten Jens Bleck las, sind mir die Tränen in die Augen geschossen."

Wer darf eigentlich Türsteher werden? Das regelt Paragraf 34a der Gewerbeordnung. Dort steht: "Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt."

Ferner steht dort, dass Türsteher und andere Beschäftigte im Bewachungsgewerbe "nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, ... eigenverantwortlich ausüben" dürfen. "In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte ... ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten." Zwingend erforderlich ist seit 2005 eine bestandene Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.

Nachfrage im Bewachungsgewerbe ist groß

Die Nachfrage scheint groß zu sein: Allein die Bonner IHK bietet im kommenden Jahr zwölf solcher Prüfungstermine für die Berufsausübung im Bewachungsgewerbe an. "Die charakterliche Eignung kann diese Prüfung allerdings nicht erfassen", bestätigt eine IHK-Mitarbeiterin. Die Teilnahme an dem Multiple-Choice-Test kostet 150 Euro. Ein vorheriger Unterricht wird zwar angeboten, ist aber nicht verpflichtend. Schließlich kann man sich die Tests auch im Internet besorgen. Kuriose Rechtslage: Nur Beschäftigte eines Bewachungsunternehmens müssen die Sachkundeprüfung beibringen. Wer hingegen als Türsteher unmittelbar von einer Diskothek beschäftigt wird, kann sich den Test sparen. Auch ein Polizeiliches Führungszeugnis ist nur bei Beschäftigten von Bewachungsunternehmen erforderlich, nicht aber für Türsteher, die unmittelbar von der Diskothek beschäftigt werden.

Der Kampf um die Türen zwischen verfeindeten Rockergruppen: Was wir gemeinhin in europäischen Millionenstädten verorten, hat längst das beschauliche Bonn und die umgebenden Kleinstädte erreicht. Die Türen sind ein lukratives Geschäft. Wer die Tür hat, der hat die Macht - über den Drogenhandel, über die Anwerbung (auch Minderjähriger) zur Prostitution.

Das nennt man Organisierte Kriminalität. Inzwischen suchen sich die Veranstalter nicht mehr die Türsteher aus, sondern die Türsteher die Veranstalter. Vielleicht hatten die Betreiber der "Rheinsubstanz" vor dieser Macht kapituliert. Und suchen nach einem neuen Geschäftsmodell. Seit Mai ist der Diskothekenbetrieb eingestellt. Kürzlich präsentierte in den schicken Räumen am Rhein ein Bonner Autohaus die neue Modellreihe. Geladene Gäste, geschlossene Gesellschaft.

Wie der Staat mit dieser Herausforderung umgeht, beschäftigt nicht nur Anna Hoffmann. Sondern zunehmend auch eine breite Öffentlichkeit in der Bürgerschaft. Zum Beispiel den Friesdorfer Pfarrer Siegfried Eckert. Am Dienstag, 8. Dezember, lädt er für 18 Uhr zu einem öffentlichen Gottesdienst zum Gedenken an Jens Bleck in die Krypta der evangelischen Kreuzkirche am Kaiserplatz.

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