Der Angeklagte entschuldigte sich

Streit zwischen zwei Männern um eine Autoreparatur eskalierte - Rheinbacher Amtsgericht regelte den Streit im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs

Rheinbach. (scr) "Ich gehe davon aus, dass beide sich bei Ihrer Wortwahl nicht nach Herrn Knigge gerichtet haben", warf der Staatsanwalt sowohl dem Angeklagten - einem 28-jährigen Rheinbacher Gastronomen - als auch dem Opfer vor. Ein Streit über Arbeiten an dem Auto des Gastwirtes hatte sich im Dezember in einer Auseinandersetzung entladen. Dabei soll der 27-Jährige dem 41-jährigen Kfz-Mechaniker ihn beschimpft und geohrfeigt haben.

Damit zwischen den beiden Männern in Zukunft Frieden herrscht, folgte der Richter am Rheinbacher Amtsgericht dem Antrag des Staatsanwaltes und regelte den Streit im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs: Die Kontrahenten entschuldigten sich beieinander. Als Zeichen seiner Reue soll der Angeklagte außerdem 400 Mark an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Für den Gastwirt hätte die Strafe auch härter ausfallen können. Schließlich hatte er nach dem Vorfall einen Strafbefehl über 1 000 Mark bekommen. Dagegen legte er Einspruch ein, gab die Tat vor Gericht jedoch im Grunde zu. "Es kann sein, dass im Gespräch das eine oder Wort gefallen ist", räumte der 28-Jährige ein. Er bestritt jedoch vehement, den 41-jährigen Kfz-Mechaniker geschlagen zu haben. Für die Folgen der mutmaßlichen Ohrfeige konnte das Opfer kein Attest vorlegen.

Angefangen hatte alles, weil sich der 28-Jährige über den seiner Meinung nach unfachmännischen Umbau seines Autos beschwert und rechtliche Schritte angekündigt hatte. Mehrfach habe der Kfz-Mechaniker ihn daraufhin beschimpft und ihm den Mittelfinger gezeigt.

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