Dackelhalter sticht auf Neufundländer ein

Dramatische Szenen müssen sich am 9. Januar vergangenen Jahres auf einem Feldweg in Hoffeld abgespielt haben.

Dackelhalter sticht auf Neufundländer ein
Foto: dpa

Ahrweiler. (ln) Dramatische Szenen müssen sich am 9. Januar vergangenen Jahres auf einem Feldweg in Hoffeld abgespielt haben.

Dort war ein Neufundländer, der wegen seiner Größe auch als "Bär unter den Hunden" bezeichnet wird, über einen vergleichsweise kleinen Teckel hergefallen. Als es den beiden Hundebesitzern zunächst nicht gelungen war, die Tiere zu trennen, stach der 73-jährige Besitzer des Dackels mit einem Jagdmesser zu.

Dabei fügte er dem Neufundländer zwei tiefe Stichwunden zu, denen der Hund wenig später erlag. Dem 65-jährigen Kontrahenten und einem von ihm zu Hilfe gerufenen Nachbarn drohte der 73-Jährige anschließend mit den Worten: "Euch beide stech ich auch noch ab". Am Dienstag hatte er sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Bedrohung vor dem Ahrweiler Strafgericht zu verantworten.

Es sei schon mit früheren Hunden des 65-Jährigen immer mal wieder zu Zwischenfällen gekommen, behauptete der Angeklagte vor Gericht. Und auf sein Betreiben hin, sei er vom Ordnungsamt schriftlich angewiesen worden, seinen Hund an die Leine zu nehmen.

Als der Neufundländer sich in seinen Dackel verbissen und das erheblich kleinere "und wie am Spieß schreiende" Tier unter sich begraben habe, habe er dem Angreifer in die Keule stechen wollen. "Ich habe meinen Hund retten wollen", erklärte der Angeklagte, der darüber hinaus jegliche Tötungsabsicht vehement bestritt. Zudem sei sein Teckel Deutscher Gebrauchssieger und als solcher ein wertvoller Zuchtrüde.

Der 65-Jährige gab an, dass sein Neufundländer als liebenswerter Hund bekannt gewesen sei. "Den Dackel hat er lediglich unterwerfen wollen, indem er sich auf ihn gelegt hat", versicherte der Besitzer des getöteten Tieres. Allerdings räumte er ein, dass sein Hund nicht mehr aufzuhalten gewesen sei, sobald ein anderer Rüde in Sichtweite war.

Das Gericht sprach den 73-Jährigen vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz frei. Es sei ihm nicht nachzuweisen, dass er den Hund vorsätzlich getötet habe. Vielmehr habe er sich in einer Notsituation befunden. So habe nach Meinung der Tierärzte die Gefahr bestanden, dass die Bissverletzungen mittelbar zum Tode des Dackels hätten führen können.

Wegen Bedrohung wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 200 Euro verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht erteilte ihm die Auflage, 300 Euro an den Tierschutzverein Remagen zu zahlen.

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