Chipkarte ersetzt die alte Tachoscheibe

Mit elektronischer Datenverarbeitung lassen sich Lenkzeiten von Lastwagen- und Busfahrern sekundenschnell abrufen - Daten können bei Kontrollen umgehend ausgedruckt werden

Chipkarte ersetzt die alte Tachoscheibe
Foto: Eisner

Rhein-Sieg-Kreis. Fahrtenschreiber gehören zu Lastern oder Reisebussen wie der Fahrer selbst. Ohne sie läuft nichts. Kompliziert war aber das Auslesen der Diagrammscheiben, auf denen Lenkzeit und Geschwindigkeit festgehalten werden.

Auch Manipulationen waren Tür und Tor geöffnet. Doch das hat laut Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Kreises, bald ein Ende. Die alte Tachoscheibe hat ausgedient und wird nach und nach durch digitale Kontrollgeräte ersetzt.

Seit 1. Juni 2006 sind die Geräte beim Neukauf von Lastern ab 3,5 Tonnen, die gewerblich genutzt werden, sowie für neue Busse europaweit Pflicht. "Die neuen Geräte dienen zur Einhaltung der Lenkzeiten und erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr, denn der Fahrer muss nicht wie früher ständig den Fahrtenschreiber im Auge behalten", sagt Siegberg.

Bereits 15 Minuten vor Ablauf der erlaubten Lenkzeit von viereinhalb Stunden am Stück wird der Fahrer akustisch gewarnt. "Dann muss er mindestens 15 Minuten Pause machen", sagt Dirk Clever, Fuhrparkleiter bei Neugart. Sieben ihrer Laster hat der Hennefer Großhändler vergangenes Jahr umgerüstet.

Um die Geräte betreiben zu können, benötigen die Fahrer so genannte Fahrerkarten mit integriertem Chip. Auf dem sind die Identität des Fahrers, die Lenkzeiten und Informationen über das Fahrzeug gespeichert. "Die Karte kann nach Vorlage eines Lichtbildes, eines gültigen EU-Führerscheins sowie eines Ausweises beim Straßenverkehrsamt beantragt werden und kostet 38 Euro", sagt Siegberg.

Voraussetzung sei ein fester Wohnsitz und/oder ein festes Arbeitsverhältnis in Deutschland. Die gefahrenen Geschwindigkeiten werden auf der Karte 24 Stunden lang gespeichert, sämtliche anderen Daten müssen spätestens nach 28 Tagen von den jeweiligen Fuhrunternehmen ausgelesen, gesichert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Die Chipkarte ist fünf Jahre gültig, spätestens 15 Werktage vor dem Ablauf der Frist muss eine Folgekarte beantragt werden. "Firmen mit großem Fuhrpark können für ihre Fahrer Sammelanträge stellen", sagt Harry Heidemann, Leiter der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt. "Bei uns werden die Daten unserer Fahrer einmal pro Woche ausgelesen", sagt Neugart-Prokurist Gunther Kiep, der mit der neuen Technik sehr zufrieden ist. "Ab Mai werden fast die Hälfte unserer 39 Laster mit digitalen Fahrtenschreibern ausgerüstet sein."

Die Heizungs- und Sanitärfirma, die Kunden in einem Umkreis von 100 Kilometern beliefert, erhält vom Staatlichen Amt für Arbeitsschutz so genannte Unternehmerkarten, mit denen die Daten der Kontrollgeräte in den Lastern alle drei Monate ausgelesen werden müssen. "Diese Daten müssen für etwaige Kontrollen ebenfalls zwei Jahre aufbewahrt werden", sagt Siegberg.

Außerdem erhalten Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr Karten, mit denen sie bei Verkehrskontrollen die Daten des jeweiligen Lasters schnell auslesen können. "Bei Bedarf können die Daten sofort ausgedruckt oder auf ein Laptop übertragen werden", weiß Mario Schneider, Disponent bei Neugart. 2 500 so genannte Fahrerkarten hat das Straßenverkehrsamt seit August 2005 an Fahrer von gewerblich genutzten Fahrzeugen ausgehändigt. "Die Tendenz ist steigend", sagt Siegberg.

Informationen zum digitalen Fahrtenschreiber erteilt das Straßenverkehrsamt des Kreises unter der Rufnummer (0 22 41) 13 32 54.

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