Bonn: Betrunkener Arzt kam mit Ausrede nicht an

Er war angeblich auf dem Weg zu Notfallpatienten - Geldstrafe und Fahrverbot

Bonn. Es war keine schlechte Ausrede, die Polizeibeamte am Abend des 17. Juli zu hören bekamen, als sie einen offensichtlich nicht mehr nüchternen Autofahrer stoppten. Er sei, so versicherte ihnen der 40-jährige Fahrer mit ernsthafter Miene, Arzt im Einsatz.

Und dass er sich noch einmal hinters Steuer gesetzt habe, sei leider nicht zu vermeiden gewesen, obwohl er in der Tat "ein bisschen was getrunken" habe. Hier gehe es um eine Sache auf Leben und Tod, denn er habe einen Notruf erhalten: Ein Patient in Wesseling habe einen Herzinfarkt erlitten und bedürfe unverzüglich seiner medizinischen Hilfe. Da habe er sich natürlich sofort ins Auto setzen müssen, um den Mann zu retten.

Die Polizisten ließen sich jedoch nicht so einfach beeindrucken und machten erst einmal eine Alkoholprobe, die immerhin 1,6 Promille ergab. Eine weitere Überprüfung des Mannes brachte zutage: Arzt war er, und es gab tatsächlich in Wesseling einen Mann mit dem angegebenen Namen.

Doch im übrigen hatte die Geschichte einen entscheidenden Haken: Denn als die Wesselinger Polizeikollegen, die man um Amtshilfe gebeten hatte, den angeblich mit dem Tode ringenden Patienten aufsuchten, saß der putzmunter in seinem Heim und wusste nichts von seinem gerade erlittenen Herzinfarkt.

Und so ereilte den einfallsreichen Arzt das ganz alltägliche Schicksal eines gewöhnlichen Trunkenboldes, der am Steuer erwischt wird: Sein Führerschein wurde sichergestellt, Anzeige wurde erstattet und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheitsfahrt eingeleitet.

Vor den ebenfalls in einem solchen Fall üblichen Konsequenzen konnte ihn auch sein Rechtsanwalt nicht bewahren. Der gab dem 40-jährigen Mediziner nach Durchsicht der Akte nur den Rat: Jetzt besser ganz schnell kleine Brötchen backen und einen schnellen Abschluss des Verfahrens herbeiführen und akzeptieren, um so schnell wie möglich wieder Auto fahren zu können.

So geschah es denn auch. Die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Strafbefehl gegen den Mediziner beim zuständigen Amtsrichter über 3 000 Euro Geldstrafe und ein neunmonatiges Fahrverbot. Berücksichtigt wurde bei der Höhe der Strafe, dass der Arzt hohe Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner geschiedenen Frau und seinen beiden Kindern hat.

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