Prüfungen auch in Bonn und Siegburg Zoll zieht nach Kontrollen Bilanz

Bonn/Siegburg · Der Zoll war am Dienstag in der Siegburger und in der Bonner Innenstadt im Einsatz und kontrollierte 67 Betriebe, ob dort der Mindestlohn gezahlt wird. In einigen Fällen ergaben sich Betrugshinweise.

 Beamte des Zolls laufen durch die Siegburger Innenstadt, um Geschäfte zu kontrollieren.

Beamte des Zolls laufen durch die Siegburger Innenstadt, um Geschäfte zu kontrollieren.

Foto: Alexander Hertel

Im Zuge einer bundesweiten Aktion hat der Zoll am Dienstag auch 67 Firmen in Siegburg und Bonn kontrolliert. Die Beamten prüften im Zusammenhang mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ob die Händler ihren Angestellten den Mindestlohn bezahlen. „Es gibt immer wieder Betriebe, die den Mindestlohn hintergehen“, sagte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamtes Köln. Im Bezirk des Hauptzollamtes Köln waren insgesamt über 100 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz und kontrollierten knapp 250 Firmen.

Rund 30 Beamte waren in Siegburg und Bonn im Einsatz, sie befragten bis zum Nachmittag in den kontrollierten Geschäften und Firmen knapp 140 Angestellte zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. „Bei sieben Personen ergaben sich Hinweise, dass diese nicht in der Sozialversicherung gemeldet sind“, teilte Ahland am späten Nachmittag auf GA-Anfrage mit. Bei zwei angetroffenen Selbstständigen bestehe zudem der Verdacht der Scheinselbstständigkeit, ein Betrieb würde nicht den Mindestlohn zahlen.

Bei zwei weiteren Angestellten bestehe darüber hinaus der Verdacht des Sozialversicherungsbetrugs. Die beiden Verdächtigen hätten ihren Job nicht bei der Agentur für Arbeit angegeben und würden weiter Arbeitslosengeld beziehen. Einer von ihnen hätte versucht, sich in einer Küche vor der Kontrolle der Beamten zu verstecken, sagte der Pressesprecher. Beamte entdeckten die Person jedoch, der Betrugsverdacht habe sich dann bei der Befragung ergeben.

Im Fokus der Schwerpunktkontrolle stand „der klassische Einzelhandel“, kontrolliert wurden beispielsweise Solarien, KfZ-Werkstätten, Cafés, Tankstellen und Bäckereien. Dabei hatten die Einsatzkäfte keine Geschäfte gezielt im Visier. „Es ist eine verdachtsunabhängige Kontrolle“, sagte Ahland.

Die Behörde prüfte nicht nur, ob Händler den Mindestlohn hintergehen. „Wir kontrollieren auch, ob eine Anpassung unternommen wurde.“ Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2020 von 9,19 auf 9,35 Euro angehoben worden. Bei ihren Kontrollen befragten die Beamten in einem ersten Schritt die Mitarbeiter in den Läden. In einem zweiten Schritt werden diese Aussagen dann durch die Geschäftsunterlagen der jeweiligen Betreibe überprüft. Liegt ein Verdacht vor, würden Ermittlungen aufgenommen.

Bei den Kontrollen im gesamten Bezirk gab es in insgesamt sieben Fällen Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns, in sechs Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen. Zudem wurde in einem Gastronomiebetrieb ein Vietnamese ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen. Gegen ihn und seinen Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für den Missbrauch von Sozialleistungen gibt es nach den Kontrollen in 15 Fällen Anhaltspunkte und in zwei Fällen erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit.

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