Bewährungsstrafe für Feuer in der alten Schule

31-Jähriger wurde von Ahrweiler Schöffengericht wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt - Den Schaden muss er "gemäß seiner Vermögensverhältnisse begleichen"

Bewährungsstrafe für Feuer in der alten Schule
Foto: Vollrath

Bad Neuenahr-Ahrweiler. 22. Oktober 2000, 7.20 Uhr: Großalarm für die Löschzüge Ahrweiler und Bad Neuenahr. Flammen schlagen aus dem Dachstuhl der alten Schule in Walporzheim. 35 Wehrmänner kämpfen vier Stunden gegen das Feuer. Das Gebäude wird gerettet, doch der Schaden ist immens: 400 000 Mark plus zerstörtes Inventar im Wert von etwa 100 000 Mark.

Der mutmaßliche Brandstifter, ein 31-Jähriger, der einen Raum der Schule bewohnte, musste sich am Donnerstag vor dem Ahrweiler Schöffengericht verantworten. Wegen schwerer fahrlässiger Brandstiftung wurde er zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichtes hatte der 31-Jährige leichtsinnig gehandelt, als er eine brennende Zigarette in seinem Zimmer zurückließ, während er die Toilette aufsuchte. In seiner Abwesenheit hatte die Zigarettenglut offensichtlich das Bettzeug in Brand gesetzt. Als er zurückkam, schlugen dem Mann bereits die Flammen entgegen. Die herbeigerufenen Eltern, die eine Etage tiefer wohnten, und der Bruder versuchten vergeblich, den Brand mit Hilfe von Feuerlöschern zu kontrollieren.

Was an diesem Morgen im Zimmer des Angeklagten genau vor sich ging, lässt sich nach Meinung des Gerichts ein Jahr danach nicht mehr nachvollziehen. Fest steht jedoch, dass das Feuer in dem Wohnraum des Angeklagten ausgebrochen sein muss.

Der Angeklagte hatte am Abend zuvor an einem ebenfalls in der alten Schule veranstalteten Fest der Walporzheimer Junggesellen teilgenommen und erheblich dem Alkohol zugesprochen. Eine Blutprobe lässt darauf schließen, dass der Mann zum Zeitpunkt des Brandursprungs über zwei Promille gehabt haben muss. Deshalb sprach Richter Walter Hoffmann ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Dennoch ließ das Gericht keinen Zweifel daran, dass der 31-Jährige den Brand fahrlässig verursachte.

Mutter und Bruder des Angeklagten, als Zeugen geladen, waren in ihren Aussagen bemüht, "ihren Familienangehörigen ins rechte Licht zu rücken", wie Richter Hoffmann feststellte. Sie wollten gesehen haben, dass die Flammen zunächst aus einer Panzersicherung schlugen, und führten den Brand auf einen Kurzschluss zurück. Dies schloss der Sachverständige Wolfgang Korn jedoch kategorisch aus.

Die Panzersicherung sei nahezu unversehrt, ein technischer Defekt komme als Ursache nicht in Frage. Vielmehr sei der Brand zweifellos im Zimmer des Angeklagten entstanden. Vieles spreche für eine brennende Zigarette. So wurden an einer Holzverkleidung am Kopfende des Bettes Spuren einer verglühten Kippe, ein Aschenbecher, ein Tabakbeutel und ein Feuerzeug gefunden. Den Schaden muss der arbeitslose 31-Jährige "gemäß seiner Vermögensverhältnisse begleichen".

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