Bewährungsstrafe für 45-jährigen EC-Karten-Fälscher

Rumäne muss sich vor Landgericht Koblenz verantworten

Bewährungsstrafe für 45-jährigen EC-Karten-Fälscher
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Koblenz. Der Datenklau und das Ausspähen von PIN-Codes, während ahnungslose Bankkunden mit ihrer EC-Karte einen Geldautomaten bedienen, ist für Kriminelle seit Jahren ein lohnendes Geschäft.

Im April ist der Mayener Polizei bei einer Verkehrskontrolle eher zufällig ein 45-jähriger Rumäne ins Netz gegangen, der Mitglied einer Bande gewesen sein soll, die sich auf diese dreiste Form des Betruges spezialisiert hatte.

Auf dem Rücksitz hatten die Beamten ein Skimming-Gerät und eine mit einer Minikamera versehene Aluminiumleiste gefunden, wie sie oberhalb des Tastaturfeldes eines Geldautomaten angebracht wird, um mit dem so genannten Skimming-Verfahren die Kundendaten auszuspähen.

Am Dienstag musste sich der 45-Jährige wegen Computerbetruges und der Fälschung von Zahlungskarten in 34 Fällen vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Der Angeklagte räumte ein, von "Zigeunern" im März 2007 angeheuert worden zu sein, in Deutschland die für das Skimming notwendigen Plastikattrapen zu basteln.

So stammt auch das Aufsatzgerät aus seiner "Werkstatt", mit dem am 18. April 2007 der Kartenschlitz am Eingang der Deutschen Bank in Remagen manipuliert worden war. Sobald Kunden ihre Karte zum Öffnen der Tür in den Schlitz eingeführt hatten, wurden deren Daten auf dem Chip der Täter gespeichert.

Um in den Besitz des PIN-Codes zu gelangen, hatten sie eine weitere mit einer Minikamera ausgestattete Attrappe über dem Tastenfeld des Geldautomaten angebracht. Mit Kartendoubletten, auf die die ausgespähten Daten übertragen wurden, haben die Täter später an Automaten in Holland insgesamt 7 600 Euro ergaunert.

Das Abheben von weiteren 5 650 Euro war dagegen gescheitert. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der 45-Jährige, der Bande sein technisches Know How zur Verfügung gestellt habe. Und ein ebenfalls in Untersuchungshaft sitzender Landsmann hatte behauptet, dass der Angeklagte und dessen Bruder die Köpfe der Bande gewesen seien. Beides stritt der 45-Jährige ab: "Ich habe nur die Plastikschachteln gebaut, und für jedes Stück 500 Euro bekommen.

Von der Elektronik habe ich keine Ahnung." Auch habe er mit den gefälschten Karten nur 1 700 Euro abgehoben. Mehr konnte das Gericht dem Angeklagten auch nicht nachweisen, so dass es den 45-Jährigen wegen Computerbetruges und des Fälschens von Zahlungskarten in nur drei Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte.

"Das Gericht ist jedoch überzeugt, dass die Taten, die dem Angeklagten angelastet wurden, nur die Spitze des Eisberges sind", so Richter Thomas Metzger.

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