Bescheid vom Kreis

Bornheims Bürgermeister darf keine freiwilligen Leistungen auszahlen

Bornheim. (lg) Jetzt hat es Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler schriftlich: Freiwillige Leistungen dürfen ohne genehmigten Haushalt nicht ausbezahlt werden. Das hatte der Bürgermeister bereits bei der Vorlage des Etats im Rat, der den Haushalt mehrheitlich ablehnte, befürchtet. Einzelne Fraktionen im Rat sahen das anders, bezogen sich auf den Haushalt des vergangenen Jahres, in dem freiwillige Leistungen eingestellt und von der Kreisverwaltung genehmigt worden waren.

Der Kreis stellte das jetzt auf Nachfrage Henselers schriftlich richtig. "Der Unterschied zur aktuellen Situation bestand darin, dass eine vom Rat beschlossene Haushaltssatzung mit Anlagen als Leitlinie des Verwaltungshandelns vorlag", schreibt die Aufsichtsbehörde den Kommunalpolitikern ins Stammbuch.

In der jetzigen Situation dürfe die Stadt nur solche Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet sei oder die für die Weiterführung notwendigen Aufgaben unaufschiebbar seien. Diese Vorgaben ermöglichten dem Bürgermeister "in der momentanen Situation keine darüber hinausgehenden Handlungsspielräume", schreibt der Kreis.

"Also kann ich nicht nur dem Kulturverein und dem Stadtjugendring keine Gelder auszahlen, das könnte für den gesamten Jugendpflegebereich zutreffen", teilte der Stadtchef bereits den Fraktionen mit.

Die sind nun erneut gefordert, sich über die Verabschiedung des Bornheimer Haushaltes 2006 fast Mitte des Jahres Gedanken zu machen. Aussprechen können sie diese in der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 9. Mai.

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