Bebauungsprojekt: Merler hoffen auf Beschleunigung

Kritisiert worden war die europaweite Ausschreibung für das städtebauliche Entwicklungsprojekt im Stadtteil Merl-Steinbüchel oft, vorrangig wegen des Zeitverzugs, der damit verbunden war. Jetzt ist die obsolet.

Bebauungsprojekt: Merler hoffen auf Beschleunigung
Foto: Wolfgang Henry

Meckenheim. Kritisiert worden war die europaweite Ausschreibung für das städtebauliche Entwicklungsprojekt im Stadtteil Merl-Steinbüchel oft, vorrangig wegen des Zeitverzugs, der damit verbunden war. Jetzt ist die obsolet - Grund ist die neue Rechtsprechung, die durch den Europäischen Gerichtshof seit dem 25. März diesen Jahres gültig ist. Folge: Nun reicht eine Auftragsvergabe im Rahmen eines Bieterverfahrens, wie die Stadtverwaltung jetzt dem Rat mitteilte.

Zur Erinnerung: Bei besagtem Projekt zur städtebaulichen Entwicklung von Steinbüchel geht es um die Bebauung eines etwa 4,8 Hektar großen Gebietes, auf dem zurzeit noch mehrere Sportplätze liegen sowie städtische Obdachlosenunterkünfte. Auf dem Gelände sollen Wohnhäuser entstehen, Kernstück ist aber ein bis zu 1 600 Quadratmeter großer Einzelhandelskomplex zur Nahversorgung. Letzteres wird seit mehr als zehn Jahren von der Projektgruppe Merl-Steinbüchel gefordert, die das Gros der Bevölkerung im Viertel hinter sich sieht.

Die Gruppe mahnte stets, besonders aber seit dem entscheidenden Ratsbeschluss im Jahr 2008 zur Eile. Kurz darauf stellte die Stadtverwaltung fest, für ein Projekt dieser Größe sei eine europaweite Ausschreibung notwendig, da der gesetzlich vorgesehene Schwellenwert für kommunale Projekte von 5,15 Millionen Euro überschritten werde.

Im Februar diesen Jahres machte den Sprecher der Bürgerprojektgruppe, Peter Stumph, dann eine Nachricht aus der Nachbarkommune Wachtberg stutzig. Ein dort geplantes 15-Millionen-Euro-Projekt müsse nicht europaweit ausgeschrieben werden, hieß es.

Seine Anfrage, ob für das Meckenheimer Projekt nun gleiches gelte, wurde von der Stadtverwaltung mit Verweis auf den Sachstandsbericht vom Oktober 2009 beantwortet. Da sei erläutert worden, dass ein rechtssicheres Vergabeverfahren durchgeführt werde, mit europaweiter Ausschreibung. Bürgermeister Bert Spilles betonte, es gebe unterschiedliche Rahmenbedingungen, versprach aber auch in seinem Antwortschreiben, das dem GA vorliegt, dass er "verfahrensbeschleunigende Aspekte" berücksichtigen werde.

Jetzt die neue Sachlage: Dass die Stadt nun doch auf das komplizierte europaweite Ausschreibungsverfahren verzichten kann, das bisher als unabdingbar galt, liegt an der geänderten Rechtslage, erklärte der Technische Beigeordnete Detlev Koch dem Stadtrat. Grund für die aus kommunaler Sicht erfreuliche Entwicklung sei die neue Rechtsprechung, die durch den Europäischen Gerichtshof seit dem 25. März dieses Jahres Gültigkeit erlangt habe.

Bereits im April vergangenen Jahres habe die Bundesregierung das Vergaberecht modernisiert, das Oberlandesgericht Düsseldorf habe jedoch eine Überprüfung beim europäischen Gerichtshof beantragt. Dieser stimmte den Lockerungen zu, was bedeute, dass die Öffentliche Hand nur dann europaweit ausschreiben müsse, wenn auch ein wirtschaftliches Interesse der Kommune an dem jeweiligen Projekt vorliege. Dies sei allerding hier nicht der Fall, heißt es.

"Ein geordnetes, strukturiertes Bieterverfahren" kündigte Koch nun an, um einen geeigneten Investor für das Projekt in Merl-Steinbüchel zu finden. Dabei gebe es keine starren Fristen, die überregionale, formfreie Veröffentlichung ersetze die europaweite Ausschreibung. Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 6. Mai will Koch die Vergabekriterien vorlegen.

"Mit dieser Änderung sind wir wieder auf einem ähnlichen Rechtsstand wie zur Jahresmitte 2007", sagte er. Bis zum Jahresende möchte er die Investorensuche und die Gestaltung des Vertrags abschließen. Dass sich, wie von den Merler Bürgern erhofft, durch die geänderten Auschreibungs-Voraussetzungen der Gesamt-Zeitplan verkürzt, glaubt er nicht.

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