Stadtgarten keine Lösung Aus für die Bonner Klangwelle

Bonn · Aus für die Klangwelle: Zumindest für dieses Jahr haben die Veranstalter Hans-Joachim Fandel und Hans-Wilhelm Eichholz das Spektakel aus Musik sowie Licht- und Wassereffekten abgesagt.

Neunmal rollte die Klangwelle im Spätsommer auf dem Münsterplatz und lockte jedes Mal bis zu 100.000 Besucher an insgesamt zehn Tagen in die Bonner Innenstadt. Nach Klagen von zwei Anwohnern wegen Lärmbelästigung verbot die Stadt Bonn die Klangwelle auf dem Münsterplatz.

Die zehnte Auflage des Spektakels sollte daraufhin im Stadtgarten zwischen Altem Zoll und Universität gefeiert werden. Doch diese Party fällt jetzt ins Wasser. "Wir haben uns nach reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschlossen", sagte Eichholz am Mittwoch dem General-Anzeiger.

Die Wasserfontänen hätten den am Alten Zoll gelegenen Biergarten unter Wasser gesetzt, das wäre letztlich zu teuer geworden. "Zumal wir ohnehin keinen Eintritt für die Klangwelle verlangen", sagte Eichholz. Alle Bemühungen, einen Ausweichplatz zu finden, seien vergeblich gewesen. "Eine Möglichkeit wäre der Kunst!Rasen in der Rheinaue gewesen. Aber auch dort dürfen pro Jahr nur zehn so genannte seltene Ereignisse an zehn Veranstaltungstagen mit höheren Lärmemissionen stattfinden", sagte Eichholz.

Das jüngste Angebot von Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch, die Rigal'sche Wiese in Bad Godesberg zu nutzen, sei auch keine Lösung. "Da werden wir keinen Sponsor finden, der uns dort unterstützt", meinte Eichholz. "Wegen zwei Querulanten darf die Klangwelle nicht auf dem Münsterplatz stattfinden. Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass die Stadt und die Politik ihren Einfluss beim Land geltend machen und das Gesetz geändert wird", schimpfte er.

Fandel setzte noch einen drauf: "Das Gesetz kann man doch nur in die Tonne kloppen. Die vorgeschriebenen Grenzwerte gehen doch an der Realität vorbei." Auch er zeigte sich enttäuscht über die Stadt Bonn. "Wenn jeder Besucher der Klangwelle nur zehn Euro in der Stadt gelassen hat, dann sind das rund eine Million Euro an Kaufkraft, die ihr künftig fehlen werden."

"Aus Sicht der Stadt wurde in zahlreichen Gesprächen alles getan, um gemeinsam mit den Veranstaltern einen Platz zu finden, den wir genehmigen können", hieß es am Donnerstag aus dem Presseamt. Es sei "bedauerlich", dass dies nicht gelungen sei. Die Stadt sei zwischenzeitlich auch auf Landes- und Bundesebene aktiv geworden, um eine grundsätzliche Lösung zu erreichen.

Auch Martin J. Nötzel und Ernst-Ludwig Hartz, die den Kunst!Rasen in der Rheinaue veranstalten, ärgern sich über einen Kläger wegen angeblicher Lärmbelästigung. Die Beschwerde gegen das Popfarm-Festival am vergangenen Sonntag im Kunst!Garten kam aus Beuel - vom Kläger, der im vergangenen Jahr schon das Aus der Open-Air-Reihe Kunst!Rasen in der Gronau gerichtlich durchsetzen wollte.

Das Video zum Klassik-Finale 2013

"Wir haben aufwendige Container als Schallschutz aufgestellt. Gerade von der kleinen Bühne im Kunst!Garten dürfte eigentlich gar nichts nach Beuel hinüberschallen", meinte Nötzel. Dennoch habe er die Popfarm-Veranstalter gebeten, eine Mittagsruhe einzuhalten - "obwohl das Festival im Rahmen des Public Viewings lief und im Grunde nach der Sonderverordnung der Bundesregierung andere Lärmschutzbedingungen gelten."

"Unser Stadtordnungsdienst hat die Mittagspause bei der Veranstaltung auf dem Kunst!Garten nicht angeordnet", sagte Marc Hoffmann vom Presseamt. "Die Kollegen waren aufgrund einer berechtigten Lärmbeschwerde vor Ort." Im Übrigen könne die Stadt die Einhaltung einer Mittagsruhe nicht einfordern, da es in Bonn keine gesetzlich geschützte Mittagsruhe gebe.

Dennoch, so Nötzel, lege die Freizeitlärmverordnung verminderte Lärmemissionen zwischen 13 und 15 Uhr an Sonn- und Feiertagen fest. Der Beueler Kläger wolle offenbar weiterhin gegen den Kunst!Rasen vorgehen. Wie berichtet, hatte er voriges Jahr mit seiner Klage gegen die Baugenehmigung für den Kunst!Rasen gewonnen. Die Stadt ging in Berufung, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Klagen über Lärm

Nach den Klagen von zwei Anwohnern am Münsterplatz hat Stadt die ein Veranstaltungskonzept für die Plätze in der Innenstadt vorgelegt. Basis sind die Bestimmungen, die das Landes-Immissionsschutzgesetz und der Runderlass für Freizeitlärm vorgeben. Danach sind lediglich zehn sogenannte seltene Ereignisse erlaubt, bei denen geltende Dezibelgrenzen erweitert sind.

Doch auch diese sind den Klangwellen-Veranstaltern zufolge so niedrig angesetzt, dass sie schon mit dem Fall der Wasserfontänen in die Wanne erreicht würden. Klagen über Lärmbelästigung gibt es inzwischen auch bei Brauchtumsveranstaltungen, wie im vorigen Herbst beim Schützenfest in Auerberg. Streit mit einer Anwohnerin gab es auch wegen des nächtlichen Glockenschlags der Turmuhr der katholischen Elisabethkirche in der Südstadt.

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