Katholische Kirche Auf dem Weg zur Groß-Pfarrei im Ahrkreis

KREIS AHRWEILER · Weihbischof Jörg Michael Peters und Generalvikar Ulrich von Plettenberg informieren die katholischen Christen über bevorstehende Veränderungen im Bistum Trier.

 Dechant Jörg Meyrer und Andrea Kien-Groß (vorne) begrüßen die Vertreter der Pfarreien zur Info-Veranstaltung in Dernau.

Dechant Jörg Meyrer und Andrea Kien-Groß (vorne) begrüßen die Vertreter der Pfarreien zur Info-Veranstaltung in Dernau.

Foto: Martin Gausmann

900 Pfarreien des Bistums Trierer sollen zu insgesamt 35 Groß-Pfarreien werden. Ein Umsetzungsprozess, der bereits im Gang ist. So entsteht zum 1. Januar kommenden Jahres die Groß-Pfarrei Sinzig, die in der Fläche dem heutigen Dekanat Remagen-Brohltal entspricht. zum 1. Januar 2021 oder 2022, das steht noch nicht genau fest, trifft es die anderen Kirchengemeinden im Kreis Ahrweiler. Die bisherigen Pfarreiengemeinschaften Bad Neuenahr-Ahrweiler, Grafschaft und Altenahr werden eine Groß-Pfarrei bilden, die bislang unter dem Arbeitstitel „Pfarrei der Zukunft Bad Neuenahr-Ahrweiler“ firmiert. Die Pfarreien in der Verbandsgemeinde Adenau, die bisher zum Dekanat Ahr-Eifel gehörten, werden der Groß-Pfarrei Gerolstein zugeschlagen. Basis dafür ist das Ergebnis der Bistumssynode von vor drei Jahren.

Einschneidende Maßnahmen, die der Information der einzelnen Pfarrgremien bedürfen. So informierten am Dienstagabend der Trierer Weihbischof Jörg Michael Peters und Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg rund 150 Katholiken aus der Kreisstadt, der Grafschaft und der Verbandsgemeinde Altenahr im Dernauer Vinetum. Mittwochabend war Adenau an der Reihe. Dort haben sich, laut von Plettenberg, nach ersten Protesten einer Pfarrei außerhalb des Kreises Ahrweiler zugeteilt zu werden, die Wogen etwas geglättet. „Es gab schon konstruktive Gespräche zwischen Adenau, Gerolstein und Hillesheim“, sagte von Plettenberg dem General-Anzeiger.

Für die Katholiken an der Ahr wird sich, so sie nur Kirchgänger sind, wenig ändern. Denn bei allen Strukturreformen geht es laut Weihbischof Peters der Kirche darum, „die Frage aufzunehmen, was Menschen bewegt“. Der Weg zur Pfarrei der Zukunft sei ein Weg, der nur mit den Menschen beschritten werden könne. Da gelte das Synodenziel der missionarischen und diakonischen Arbeit. „Wir wollen den Glauben teilen und leben“, so der Weihbischof, der bei den Info-Veranstaltungen für den seelsorgerischen Part stand.

Durch neue Gremien abgelöst

Organisation ist das Metier von Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg, der Wert darauf legt, dass die Ehrenamtlichen in den Gremien von Anfang an bei der Gestaltung der Pfarreien der Zukunft mit im Boot sitzen und mitgestalten können.

Gab es bislang Pfarrgemeinderäte und Pfarrverwaltungsräte, werden diese durch neue Gremien abgelöst, und auch einen Dechant wird es künftig nicht mehr geben. Dieser ist dann der „Pfarrer im Leitungsteam“, der mit den anderen Pfarrern der Großpfarrei zusammenarbeitet.

Ein künftiger Rat der Pfarrei verbindet die Themen von Pastoral und Verwaltung. So wird vom künftigen Rat der Pfarrei ein Verwaltungsausschuss eingesetzt, auch soll es Verwaltungsteams geben, die außer der regulären Amtsperiode von vier Jahren auch zeitlich befristet für Projekte eingesetzt werden können. Den Vorsitz des Rates der Pfarrei führt der jeweilige leitende Pfarrer. „Doch Macht will geteilt werden“, machte von Plettenberg klar. „Hier greift das synodale Verständnis. Dem Pfarrer wird ein Moderator oder eine Moderatorin, gewählt aus dem Kreis des Rates, auf Augenhöhe zur Seite gestellt.“

Bis es soweit ist, werden die Gremien der Pfarreien, deren Amtszeit im Herbst regulär endet, durch ein Übergangsmandat arbeitsfähig gehalten. Denn, so von Plettenberg: „Bei allen Strukturreformen, eine gremienfreie Zeit wird es im Bistum nicht geben“. Nächster Schritt auf dem Weg zur Pfarrei der Zukunft sei das Anhörungsverfahren, das Ende der Woche beginne. Mit dem Erlass des entsprechenden Gesetzes durch den Bischof werde im Herbst gerechnet. Das kirchenrechtliche Gesetz ist Voraussetzung für die Dekrete zur Auflösung der alten und zur Gründung der neuen Pfarreien.

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