Fahruntüchtig wegen Liebesrausch? Argumentation überzeugt nicht: Richterin verurteilt 25-Jährigen wegen Trunkenheitsfahrt

KÖNIGSWINTER · Es sei ihrem Mandanten ein bisschen peinlich, aber da es ja vor Gericht um einiges gehe, werde er seine Scham überwinden, leitete die Anwältin vor dem Königswinterer Amtsgericht ihre Ausführungen ein.

Zwei Rauschzustände habe ihr Mandant am 23. Juli des vergangenen Jahres erlebt, der wegen einer Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein angeklagt war: zum einen einen alkoholischen, räumte sie ein, aber was noch viel schwerer gewogen habe: "der Rausch, den eine Frau auf ihn ausgeübt hat".

Der 25-Jährige war an besagtem Abend in der Disco Funpark in Oberdollendorf gewesen, hatte dort ein junges Mädchen kennengelernt, berichtete er. "Wir tanzten, kamen uns näher." Später habe sie ihn gefragt, ob er mit zu ihr nach Hause wolle. "Da habe ich nicht Nein gesagt."

Was dann bei dem Versuch, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, für ihn zum Problem geworden sei: Er habe beim Ausparken kaum rangieren können. "Sie klammerte sich an mich, wir waren uns ganz nah. Deshalb musste ich mehrmals ansetzen."

Das wiederum fiel Polizeibeamten auf, die just in dieser Nacht eine Großkontrolle in dem Gewerbegebiet durchführten. Beamte hielten den 25-Jährigen an, als er das Ausparken schließlich geschafft hatte und losgefahren war. Einen Alkoholtest wollte er nicht machen, auf der Wache wurde deshalb eine Blutprobe angeordnet. Ergebnis: 0,94 Promille.

Den Führerschein hatte der Angeklagte wegen Alkohols am Steuer bereits im August 2010 freiwillig abgegeben. Schon einen Monat später war er erneut aufgefallen: wegen Fahrens unter Wirkung berauschender Mittel. Dass nun nicht zu viel Alkohol sondern Testosteron im Blut Schuld gewesen sein soll an der unsicheren Fahrweise des Angeklagten, wollten weder Staatsanwalt noch Richterin glauben.

Die Richterin verurteilte den 25-Jährigen zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe. Zwölf Monate lang kann er keinen neuen Führerschein beantragen.

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