Mobilfunkmasten in Heimerzheim "Anwohner fühlen sich bedroht"

SWISTTAL-HEIMERZHEIM · Seit Jahren kämpfen Martin Külbs und zahlreiche Anwohner des Mühlenbergs in Heimerzheim gegen die Mobilfunkantennen in ihrer Nachbarschaft. Getan hat sich nichts.

 Mobilfunkmast am Dornbuschweg in Heimerzheim.

Mobilfunkmast am Dornbuschweg in Heimerzheim.

Foto: Hans-Peter Fuss

In Heimerzheim stehen immer noch fünf Antennen mitten in Wohngebieten: auf Mehrfamilienhäusern am Höhenring 221 (Vodafone), am Fasanenweg (E-plus), am Dornbuschweg (O 2) sowie im Turm der katholischen Kirche (D 1).

Geht es nach Külbs, sollten alle Masten dort aufgestellt werden, wo sie die Bürger nicht gefährden, etwa in der Nähe der Autobahn. Der 71-Jährige kritisiert: "Mitten in den Wohngebieten, neben Kindergärten und Schulen, sind auf Wohnhäusern fünf Mobilfunk-Sendestationen errichtet." Gegen die Anlage Höhenring 221 bildete sich im vergangenen Jahr eine Bürgerinitiative von Anwohnern, die in einem Umkreis von etwa 100 Metern wohnen. Külbs berichtet: "Davon fühlten sich 180 Anwohner durch die hochfrequente, elektromagnetische Strahlung gesundheitlich bedroht."

Die Bürgerinitiative bat im September 2011 Bürgermeister Eckhard Maack, die vor 20 Jahren genehmigte Anlage - aufgrund neuer Studien und Berichte von Ärzten - aus dem Wohngebiet an die Autobahn verlegen zu lassen. Der Finanz- und Beschwerdeausschuss lehnte dies aber einstimmig ab, weil laut Niederschrift "die Grenzwerte nachweislich der vorliegenden Messergebnisse der Bundesnetzagentur sehr deutlich unterschritten" würden. Anhaltspunkte für gravierende Änderungen der Immissionen seien nicht erkennbar und nicht nachgewiesen. Die Gemeinde habe rechtlich keine Möglichkeiten, der Forderung zum Rückbau der genehmigten Mobilfunkanlage nachzukommen. Es wurde weiter beschlossen, Maack solle mit Vodafone über einen alternativen Standort verhandeln.

Mit Schreiben vom 20. März teilt Maack Külbs jetzt mit, Vodafone habe den Standort Höhenring 221 nochmals bewertet, ein Rückbau sei jedoch laut Vodafone "aus funktechnischen, privatrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich". Der Mast an der Tankstelle im Heimerzheimer Norden versorge den Heimerzheimer Süden nicht, so dass dort eine Basisstation benötigt werde. Privatrechtlich bestehe zwischen dem Hauseigentümer und Vodafone ein längerfristiger Vertrag. Die Gemeinde habe keine rechtliche Möglichkeit, einen Rückbau der Funkstation durchzusetzen und keinen Einfluss auf die Festsetzung der Grenzwerte im Bundesimmissionsschutzgesetz. Und Maack schreibt, Külbs sei "belegbare Nachweise hinsichtlich einer gesundheitsschädigenden Wirkung der bestehenden Anlage bislang schuldig geblieben".

Dies weist Külbs in seinem Brief an Maack vom 26. März zurück. Er verweist auf einige Quellen, in denen Gesundheitsschädigungen von Anwohnern unter dem Einfluss von Mobilfunksendestationen dokumentiert seien, so etwa ein Heft der Ärzte-Initiative "Bamberger Appell" und diverse Internet-Seiten wie etwa www.strahlung-gratis.de. Külbs fordert Maack deshalb auf, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen. Denn: "Auch im Wohngebiet unserer 180 Personen beinhaltenden Bürgerinitiative gibt es in den letzten Jahren überraschend viele Krebskranke und -Tote." Angesichts des heutigen Standes der Technik sei es "unglaubwürdig, dass Bürger in Heimerzheim nur mit Sendestationen mitten in Wohngebieten versorgt werden können" und dies nicht an der Autobahn möglich sein solle.

Am 28. Mai wird sich der Swisttaler Planungsausschuss mit der Frage befassen, ob bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Flächen für Mobilfunkantennen außerhalb von Wohnlagen ausgewiesen werden können.

Die Swisttaler Grünen unterstützen die Forderung von Külbs und den Anwohnern und sprechen sich für eine Verlagerung von neuen und bestehenden Sendeanlagen an die Ortsränder oder an die Autobahn aus. Gerade in Heimerzheim ständen die Antennen in der Nähe der Verbundschule, des Kindergartens Schützenstraße und der Grundschule. Da die Grenzwerte in Deutschland zu hoch angesetzt seien, plädieren die Grünen für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber, an "sensiblen Standorten" andere Standorte zu prüfen.

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