Anwalt soll Scheck über 608 129 Dollar gefälscht haben

New Yorker Bank deckt den Schwindel auf - Bonner Staatsanwaltschaft wirft 49-jährigem Familienvater Urkundenfälschung und versuchten Betrug vor

Bonn. Auf der Anklagebank des Bonner Schöffengerichts wird in Kürze ein heimischer Rechtsanwalt sitzen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen Urkundenfälschung und versuchten Betrug vor. Der Familienvater soll eine Angestellte seiner Kanzlei veranlasst haben, einen gefälschten Scheck über 608 129,48 US-Dollar bei seiner Bank einzulösen. Das Geld sollte auf das Privatkonto des Anwalts gehen.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, ereignete sich der Vorfall am 14. März 2002. Der Scheck einer New Yorker Bank war augenscheinlich von der Computer-Firma IBM ausgestellt worden. Die amerikanische Bank erkannte den Scheck jedoch als dreiste Fälschung und ließ ihn nach Deutschland zurückgehen, ohne das Geld zu zahlen.

Der Rechtsanwalt beteuert seine Unschuld. Aber die Staatsanwaltschaft nimmt ihm nicht ab, dass er den Scheck von einem Dritten erhalten und gedacht habe, es handle sich um die Bezahlung noch ausstehender Anwaltshonorare. Der Rechtsanwalt behauptet, er habe von 1987 bis 1999 im Auftrag der in Angola agierenden Freiheitsbewegung Unita gearbeitet. Für diese Organisation habe er Rechtsgeschäfte in Europa erledigt und warte noch auf die Begleichung ausstehender Honorare von 250 000 Euro. Deshalb habe er den Scheck ungeprüft einlösen wollen.

Diese Geschichte hält die Staatsanwaltschaft für unglaubwürdig. Vielmehr habe sich der Rechtsanwalt offenbar bei der Übernahme seiner Kanzlei verrechnet. Er stecke seit mehreren Jahren in finanziellen Schwierigkeiten, einige seiner Grundstücke seien zwangsversteigert worden, darunter auch sein Privatgrundstück. Offenbar ging der Gerichtsvollzieher bei ihm ein und aus.

Weil die auf dem falschen Scheck angegebene Summe so hoch ist, wirft die Staatsanwaltschaft dem Anwalt einen besonders schweren Fall des versuchten Betrugs vor. Deshalb erhöht sich der Strafrahmen; er reicht in diesem Fall von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft.

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