Anklage wegen heimtückischem Mordversuch

27-Jähriger in Sankt Augustin angeklagt

Sankt Augustin. Was hat den bisher eher unauffälligen 27-jährigen Familienvater nur dazu getrieben, am 6. Oktober nach einer Niederlage im Armdrücken auf seinen 17-jährigen Bezwinger vor der Kneipe in Buisdorf mit einem Messer einzustechen? Das wirft die Anklage dem Mann vor und geht von einem heimtückischen Mordversuch aus.

Seit Donnerstag muss sich der 27-Jährige vor dem Bonner Schwurgericht verantworten. Sein Motiv für die Tat aber liegt auch nach dem ersten Prozesstag völlig im Dunkeln. Der Angeklagte äußerte sich noch nicht zu den Vorwürfen, sondern nur kurz zu seinem Leben. Als Siebenjähriger kam er mit seinen Eltern nach Deutschland, er ist das älteste von sieben Kindern und absolvierte eine Dachdeckerlehre.

1998 heiratete er und hat drei kleine Kinder. Zur Tatzeit war er arbeitslos - und soll ein Alkoholproblem gehabt haben. Laut Anklage fing der Abend als ganz normaler Kneipenabend an. Die beiden Männer tranken miteinander und schließlich wollten sie sich im Armdrücken messen. Nach seiner Niederlage soll der Ältere den Jüngeren ständig provoziert haben, es kam zu einem lautstarken Streit, der mit einem Lokalverbot für den 27-Jährigen endete.

Er verschwand, kam laut Anklage jedoch wieder und bestellte den 17-Jährigen durch einen Bekannten vor die Tür - angeblich um sich mit ihm zu versöhnen. Tatsächlich wollte er laut Anklage dort den 17-Jährigen mit den Worten umarmen: "Wir sind doch aber Freunde." Der 17-Jährige aber erwiderte nur: "Geh nach Hause und schlaf erst mal deinen Rausch aus."

Wie sich später herausstellte, hatte der 27-Jährige mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Laut Anklage tat er nach der Abfuhr des Jüngeren zunächst auch so, als wolle er weggehen. Doch dann soll er sich wieder umgedreht und dem 17-Jährigen zwei Mal mit einer 20 Zentimeter langen Klinge in den Bauch gestoßen haben.

Dem jungen Mann mussten ein Stück Darm, die Gallenblase und zweieinhalb Liter Blut aus dem Bauchraum entfernt werden. Er hatte der Anklage zufolge kein Interesse an einer Strafverfolgung. Ehe der 27-Jährige zurück ins Gefängnis gebracht wird, wo er seit Oktober in U-Haft sitzt, darf er mit seiner Frau reden.

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