Anklage: Soldat verstümmelte sich

Hammerschlag als Entschuldigung fürs Fernbleiben wurde zum Bumerang - Jetzt drohen bis zu fünf Jahre Haft

Bonn. Treffen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen einen 25-jährigen Bundeswehrsoldaten zu, so wäre für ihn ein Hammerschlag zum Bumerang geworden: Der Obergefreite soll auf der Suche nach einem Grund für seine Dienstunwilligkeit auf die Idee gekommen sein, sich selbst einen Finger zu zerschlagen. Doch wie es aussieht, schlug der Versuch in jeder Hinsicht gründlich fehl, und der Soldat steht demnächst vor dem Amtsgericht - wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Truppe und Selbstverstümmelung.

Laut Anklage soll der Obergefreite nach einer Krankschreibung bis zum 10. September wochenlang nicht zum Dienst erschienen sein. Das einzige, was man im Verteidigungsministerium irgendwann von ihm sah, war wieder eine Krankschreibung - jedoch nur für einen Tag. Und was es damit auf sich haben soll, könnte für den 25-Jährigen richtig unangenehm werden.

Denn der Anklage zufolge soll sich der Obergefreite, der bei der 1. Stabsdienstkompanie, Sicherungs- und Versorgungsregiment, Dienst tat, ganz bewusst selbst dienstuntauglich gemacht haben: Mit einem fünf Pfund schweren Hammer soll sich der 25-Jährige einen kleinen Finger blutig geschlagen und dann den Arzt aufgesucht haben. Doch der stellte fest: Es sieht schlimmer aus, als es ist.

Außer einer Schwellung und Schürfwunden hatte der Finger keinen Schaden erlitten. Resultat: Der Soldat wurde nur für einen einzigen Tag dienstunfähig geschrieben. Unter den übrigen Folgen aber dürfte der 25-Jährige länger leiden. Strafandrohung für Selbstverstümmelung zum Zwecke der Wehruntauglichkeit: bis zu fünf Jahren Haft. Warum der Soldat, der laut Anklage geständig ist, nicht zum Wehrdienst zurückkehren wollte, muss demnächst der Strafrichter klären.

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