Angeklagter muss 1 500 Euro an Kinderheim zahlen

Wegen Falschaussage musste sich jetzt ein 35-jähriger Mann vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Er hatte dort bei einem Verfahren wegen Körperverletzung im Februar als Zeuge ausgesagt.

Angeklagter muss 1 500 Euro an Kinderheim zahlen
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Rheinbach. (stl) Wegen Falschaussage musste sich jetzt ein 35-jähriger Mann vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Er hatte dort bei einem Verfahren wegen Körperverletzung im Februar als Zeuge ausgesagt. Demnach habe der damals Beschuldigte sein Opfer nicht geschlagen, sondern nur festgehalten.

Jetzt gestand der 35-Jährige, sehr wohl einen gezielten Schlag beobachtet zu haben. Er habe nichts davon gesagt, weil der Angeklagte ein Kollege von ihm gewesen sei und er ihn nicht "in die Pfanne" habe hauen wollen. "Ich weiß jetzt, dass das falsch war, und es tut mir auch leid", fügte der 35-Jährige hinzu.

Er arbeitete damals in einer Rheinbacher Diskothek und ist inzwischen in seinen gelernten Beruf zurückgekehrt. Deshalb sei ihm sehr daran gelegen, nunmehr alles ins Reine zu bringen und keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis zu bekommen. Richter Daniel Facius zeigte zwar grundsätzlich Verständnis dafür, dass der Angeklagte seinen Freund schonen wollte.

"Aber natürlich können wir das so nicht durchgehen lassen. Sonst bekämen wir hier gar nichts Rechtes mehr zustande." Für den Angeklagten spreche, dass er in vollem Umfang geständig sei und sich zuvor noch nie habe etwas zuschulden kommen lassen. Facius schlug vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung vorläufig einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft stimmte dem "nur unter Bedenken" zu. Der Zeuge sei schließlich belehrt worden, die Wahrheit zu sagen. So setzte sie den zu zahlenden Betrag mit 1 500 Euro vergleichsweise hoch an. Der 35-Jährige akzeptierte, zumal sein Zeugnis somit sauber bleibe. Die Summe von 1 500 Euro kommt dem Kinderheim Lohmar zugute. Anschließend wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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