Angeklagter entschuldigt sich unter Tränen

Im Streit um eine Frau tötete ein Bad Honnefer seinen besten Freund. Der Ankläger vor dem Bonner Landgericht fordert fünf Jahre und drei Monate Haft.

Bad Honnef/Bonn. Im Affekt hat ein 41 Jahre alter Handwerksmeister aus Bad Honnef in den Augen des Staatsanwalts seinen besten Freund erstochen. Vor dem Bonner Schwurgericht forderte der Ankläger am Dienstagmorgen, den geständigen Handwerker wegen Totschlags im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten zu verurteilen.

Am Abend des 25. November 2010 war es auf einem Parkplatz vor dem Haus des 33 Jahre alten Opfers zu dem Eifersuchtsdrama gekommen. Die 39 Jahre alte Lebensgefährtin des Angeklagten hatte sich in dessen verheirateten Freund verliebt. Als sie an jenem Abend zu dem 33-jährigen späteren Opfer fahren wollte, hatte der Handwerker sie bis zu dessen Haus verfolgt.

Nach einem Wortgefecht stieß der bisher straffrei durchs Leben gegangene 41-Jährige dem Jüngeren ein Jagdmesser ins Herz. Obwohl der Angeklagte sofort die Rettungskräfte alarmiert und versucht hatte, die Blutung mit seiner Hand zu stoppen, starb das Opfer noch am Tatort.

Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer davon, dass sein Mandant bis zuletzt die Hoffnung hatte, dass die bereits 16 Jahre andauernde Beziehung zu der 39-Jährigen doch noch gerettet werden könne. Es sei eine andauernde "Hängepartie" gewesen, da die Freundin den 41-Jährigen über ihre Absichten im Unklaren gelassen habe. Dies habe dazu beigetragen, dass sich der Affekt bei dem Handwerker aufgebaut habe.

Im Gegensatz zum Staatsanwalt ging der Verteidiger neben der eingeschränkten Schuldfähigkeit auch von einem minder schweren Fall aus. Er forderte daher dreieinhalb Jahre Haft für seinen Mandanten. Zudem wurde beantragt, den Haftbefehl aufzuheben, da keine Fluchtgefahr bestehe. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte - kaum verständlich und unter Tränen - bei der Familie des Opfers. Das Urteil soll morgen verkündet werden.

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