An der Parklücke entzündet sich der Streit

Rheinbacher Amtsrichter spricht 38-jährigen Bonner frei

Rheinbach. (stl) Mit einem Freispruch endete jetzt für einen 38-Jährigen Bonner ein Verfahren vor dem Rheinbacher Amtsgericht wegen zweifacher Beleidigung. Dem Mann, der als Personenschützer arbeitet, war vorgeworfen worden, Ende vergangenen Jahres einen 46-jährigen Ministerialbeamten auf einem Parkplatz in Meckenheim beleidigt und bedrängt zu haben.

Da die Aussagen des Hauptbelastungszeugen, der während der Verhandlung zunächst als Zuschauer im Saal gesessen hatte und sich erst kurz vor Schluss als Geschädigter zu erkennen gab, in sich widersprüchlich waren, sah Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert keine ausreichenden Gründe für eine Verurteilung.

Auch wenn es wahrscheinlich zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein dürfte. Wie der Angeklagte erzählte, hatte er sich auf der Suche nach einem Parkplatz am Neuen Markt kurz hinter den Wagen des Beamten gestellt.

"Mit der Bitte, dort für wenige Minuten stehen bleiben zu müssen, weil ich nur schnell in der Änderungsschneiderei etwas abholen musste." Für die Bitte hatte der andere aber offenbar kein Verständnis.

"Er hat mich direkt angekeift und als 'Penner' beschimpft. Ich habe mich zwar über diese heftige Reaktion erschrocken. Aber es stimmt nicht, dass ich mich vor der Autotür in bedrohlicher Haltung vor ihm aufgebaut habe", sagte der 38-Jährige.

Auch der Ausspruch "Du Idiot, ich zeige Dir gleich meinen Dienstausweis" stamme nicht von ihm. Der Beamte hatte kurz nach dem Wortwechsel den Parkplatz verlassen und hatte seinen Wagen auf einem anderen Platz abgestellt, um einer weiteren Konfrontation aus dem Wege zu gehen.

So schilderte er vor Gericht. Auch dass der Angeklagte ihm gedroht habe: "Wenn Du mich anzeigen willst, viel Spaß." Er selbst habe sich zu keiner Zeit zu irgendeiner Beleidigung herabgelassen.

Seine damalige Darstellung gegenüber der Polizei jedoch wich von dieser Aussage ab, und auch sonst verwickelte sich der Mann in Widersprüchen. Für sein "Versteckspiel" auf den Zuschauerplätzen im Saal zeigte Schulte-Bunert keinerlei Verständnis und bezeichnete das Verhalten als "grotesk".

Seine Aussage sei im Grunde gar nicht mehr brauchbar, wenn der Zeuge zuvor alle Aussagen direkt mitverfolgt habe. Daher reichten letztlich die Beweise gegen den 38-Jährigen aus Sicht des Gerichtes nicht aus.

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