Am Ende überlegen

Kommentar

Von einem Skandal war vor zwei Jahren im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am Rheinbacher Blümlingspfad die Rede. Weil es sich dabei, so steht es im Wörterbuch, um ein unerhörtes Vorkommnis, etwas Empörendes handelt. Das wäre es in der Tat gewesen, wenn die Anwohner am Blümlingspfad die Zeche für einen insolventen Bauträger hätten zahlen müssen. Denn sie haben sich auf das Abenteuer Eigenheim in dem guten Glauben eingelassen, im Rahmen eines Projekts mit sozialem Anspruch bei der Stadt in guten Händen zu sein.

Dass sie jetzt ohne Schaden aus der Sache herauskommen, ist jedoch nicht der Stadt oder ihrer Treuhänderin, der Landesentwicklungsgesellschaft, zu verdanken. Die hätten sich, im Gegenteil, gerne bei den Bauherren das geholt, was beim Bauträger nicht zu kriegen war - und waren sogar bereit, dafür in die zweite Instanz zu gehen.

Die Anwohner vom Blümlingspfad haben Mut bewiesen, als sie sich für einen Musterprozess entschieden haben. Und ihr Fall beweist: Am Ende hat nicht immer derjenige Recht, der zunächst überlegen scheint. Und der ohne Risiko prozessieren kann, weil die Kosten bei Sieg und Niederlage immer der Steuerzahler trägt.

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