"Alte Liebe" wird zum Politikum in Remagen

Bürgermeister Herbert Georgi ist noch gelassen. "Ich werde in dieser Sache nur gegenüber den Aufsichtsbehörden Stellung nehmen", sagte er auf GA-Anfrage. Stellung nehmen muss er dort deshalb, weil gegen ihn und einen Mitarbeiter des Remagener Bauamtes eine von neun Ratsmitgliedern unterschriebene Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde.

"Alte Liebe" wird zum Politikum in Remagen
Foto: Martin Gausmann

Remagen. Bürgermeister Herbert Georgi ist noch gelassen. "Ich werde in dieser Sache nur gegenüber den Aufsichtsbehörden Stellung nehmen", sagte er auf GA-Anfrage. Stellung nehmen muss er dort deshalb, weil gegen ihn und einen Mitarbeiter des Remagener Bauamtes eine von neun Ratsmitgliedern unterschriebene Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde.

Der Vorwurf: Es gebe Anlass zu der Annahme, dass die noch im Antragsverfahren befindliche Baugenehmigung für das Grundstück "Alte Liebe" am Hang von Oberwinter "unter Weitergabe beziehungsweise Zugrundelegung von falschen Angaben herbeigeführt werden soll". Die "Alte Liebe" droht nun zum Politikum zu werden.

Wie mehrfach berichtet, möchte der Eigentümer des Hang-Areals sein dort vorhandenes altes Wochenendhaus abreißen und einen Neubau errichten lassen. Das Grundstück befindet sich aber in einem besonderen Schutzgebiet, einem so genannten FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat). Das Wochenendhaus war 1930 zunächst "schwarz" gebaut, die Bauarbeiten gar vorübergehend stillgelegt worden. Im Nachhinein legalisierte man jedoch den Bau.

1992 erwarb ein Remagener Unternehmer Gebäude und Grundstück, auf dem er nun ein neues Haus bauen möchte. Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Ahrweiler, nicht die Stadt Remagen. Die jedoch beriet das Vorhaben seinerzeit im Bauausschuss und gab gegenüber der Kreisverwaltung ein positives Votum ab.

Da eigentlich in einem FFH-Gebiet nicht gebaut werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um eine Ausnahmegenehmigung erteilt zu bekommen. Der "Bestandsschutz" beispielsweise. Der erlischt allerdings, wenn "die bauliche Anlage längere Zeit nicht zu Wohnzwecken genutzt wird".

Oder: Ein "außergewöhnliches Ereignis" hat die Zerstörung des alten Bauwerkes herbeigeführt. Bei entsprechendem Nachweis darf dann eine neue Baugenehmigung erteilt werden. Wie mehrfach berichtet, hatten bereits Grüne und Wählergruppe Remagen darauf hingewiesen, dass keines der Kriterien erfüllt werde.

Umso erstaunter waren Vertreter beider Gruppierungen, bei einer erst nach langem hin und her bewilligten Akteneinsicht lesen zu müssen, dass die Bauabteilung der Remagener Stadtverwaltung dem Kreis Ahrweiler mitgeteilt hat, "das Gebäude wird vom Eigentümer und seiner Familie seit längerem selbst genutzt" und "das Gebäude ist durch andere außergewöhnliche Ereignisse im Sinne des Baugesetzbuches zerstört worden".

"Es gibt dort oben kein Wasser und keinen Kanal. Nach unserem Kenntnisstand ist das Haus seit Jahren ungenutzt. Und welches zerstörerische Ereignis soll es da gegeben haben?", so der Grünen-Vertreter Antonio Lopez, der mit dieser Meinung nicht alleine da steht.

In der von den Ratsmitgliedern Frank Bliss, Karin Keelan, Ute Kreienmeier, Reinhold Langen, Antonio Lopez, Jörg Roßberg, Beate Schleitzer, Fokje Schreurs-Elsinga und Peter Wyborny unterschriebenen Dienstaufsichtsbeschwerde heißt es daher: "Nach unserem Kenntnisstand stimmen die vom Bauamt an den Kreis Ahrweiler gemeldeten Angaben zur bisherigen Nutzung des Gebäudes nicht mit den Tatsachen überein."

Außerdem: Welches "zerstörerische Ereignis" wann, wo und wie an der "Alten Liebe" gewütet haben soll, habe man auch bei der Akteneinsicht nicht herausfinden können. Ute Kreienmeier (Wählergruppe): "In der Bauakte befindet sich kein Schriftverkehr zu einem möglicherweise 'außergewöhnlichen Ereignis', das zur Zerstörung der Alten Liebe führte."

"Ich sehe das alles mit großer Gelassenheit", meinte Bürgermeister Herbert Georgi auf Anfrage des General-Anzeigers. Wenngleich er auch nicht weiter Stellung beziehen wolle, da er sich in diesem Fall nur noch gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären habe, so ließ er sich zumindest entlocken: "Wir haben der Kreisverwaltung gegenüber nichts Falsches berichtet."

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