Urteil des Verwaltungsgerichts Sinziger Wählerunion scheitert mit Klage

Sinzig · Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entscheiden: Die Stadtrats- und Kreistagswahlen in Sinzig im vergangenen Jahr sind korrekt abgelaufen. Die Nichtzulassung des Wahlvorschlags der Sinziger Wählerunion war gerechtfertigt.

 Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage der Wählerunion Sinzig ab.

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage der Wählerunion Sinzig ab.

Foto: ap

Die Nichtzulassung des Wahlvorschlags der Sinziger Wählerunion zu den Stadtrats- und Kreistagswahlen im vergangenen Jahr war gerechtfertigt, sodass der Einspruch gegen diese beiden Wahlen zurückgewiesen worden ist. Dies hat nun das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Klägerin war Helga Schmitt-Federkeil als Vorsitzende der von ihr gegründeten Wählerunion, die sowohl an der Stadtrats- als auch der Kreistagswahl teilnehmen wollte. Die Wählergruppe begann bereits vor der Aufstellung ihres Wahlvorschlags, die nach den Wahlvorschriften für eine Zulassung zur Wahl notwendigen Unterstützungsunterschriften, zu sammeln. Am 8. April 2019 reichte Schmitt-Federkeil ihren Wahlvorschlag im Sinziger Rathaus und bei der Kreisverwaltung Ahrweiler ein.

Gesetzlich notwendige Anzahl von Unterstützungsunterschriften nicht erreicht

Die jeweiligen Wahlausschüsse wiesen den Wahlvorschlag der Wählergruppe zurück, da nach Abzug der vor Aufstellung des Wahlvorschlags gesammelten Unterschriften die gesetzlich notwendige Anzahl von Unterstützungsunterschriften nicht erreicht war. Nach der Wahl erhob die Klägerin gegen die Gültigkeit der Wahlen Einspruch und machte unter anderem geltend, der Wahlvorschlag ihrer Wählergruppe hätte zugelassen werden müssen. Jedenfalls hätte man ihr eine Heilungsmöglichkeit zur Nachholung der Unterschriften einräumen müssen.

Dies gelte umso mehr, als ein für die Stadtratswahlen zuständiger Mitarbeiter die Auskunft gegeben habe, es sei zulässig, schon vor der Aufstellung die Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Die Kreisverwaltung wies den Einspruch gegen die Sinziger Stadtratswahl ebenso zurück wie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Einspruch gegen die Ahrweiler Kreistagswahl.

Klage hat keinen Erfolg

Die hiergegen in der Folgezeit erhobenen Klagen hatten keinen Erfolg. Bei den beiden Kommunalwahlen, so die Koblenzer Richter, seien keine Verstöße gegen Wahlvorschriften vorgekommen, die geeignet wären, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen. Die Wahlausschüsse für die Stadtrats- und Kreistagswahlen hätten den Wahlvorschlag der Wählergruppe jeweils zu Recht als ungültig zurückgewiesen.

Eine Gelegenheit zur Nachbesserung ihres Wahlvorschlags habe der Wählergruppe auch nicht mit Blick auf mögliche Äußerungen des für die Stadtratswahl zuständigen Sachbearbeiters der Sinziger Stadtverwaltung gewährt werden müssen, so das Gericht. Die Verantwortung für die Ordnungsgemäßheit von Wahlvorschlägen liege bei der Wählergruppe.

Gegen diese Entscheidungen kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Schmitt-Federkeil war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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