Entscheidung der Kommunalaufsicht Hauptausschuss darf ohne Wählergruppe Jakobs tagen

Bad Neuenahr-Ahrweiler · Der Hauptausschuss des Stadtrates von Bad Neuenahr-Ahrweiler darf ohne die kleinen Gruppierungen tagen. Die Kommunalaufsicht hat eine Eingabe der Wählergemeinschaft Jakobs hierzu zurückgewiesen.

 Der Hauptausschuss des Stadtrates von Bad Neuenahr-Ahrweiler darf ohne die kleinen Gruppierungen tagen.

Der Hauptausschuss des Stadtrates von Bad Neuenahr-Ahrweiler darf ohne die kleinen Gruppierungen tagen.

Foto: Martin Gausmann

Der seit Änderung der Hauptsatzung mit Rechten des Stadtrates ausgestattete Haupt- und Finanzausschuss der Kreisstadt darf seine Arbeit wie geplant aufnehmen. Eine Eingabe der Wählergemeinschaft Jakobs wies die Kommunalaufsicht zurück.

Die Gruppierung ist im Hauptausschuss nicht mit Sitz und Stimme vertreten. Daher sah sie sich in ihrem Recht auf Teilhabe am Gestaltungswillen und an der Entscheidungsfindung in kommunalpolitischen Fragen beschnitten. Auch die ebenfalls durch die Kompetenzübertragung von Entscheidungsgewalten des Stadtrates auf den Hauptausschuss ausgeschlossenen Linken und die AfD hatten so argumentiert.

Ratsmitglied Rainer Jakobs hatte die Kommunalaufsicht eingeschaltet, da er sich an der Ausübung seines Ratsmandates und damit an der Erfüllung des Wählerauftrages gehindert sah. Der Stadtrat hatte Anfang April beschlossen, zeitlich befristet Kompetenzen auf den kleineren Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen, um so während der Corona-Krise und der damit einhergehenden Versammlungsverbote kommunalpolitisch handlungsfähiger zu bleiben. „Die Entscheidung, nach der die Zahl der Ausschussmitglieder so hoch bemessen wird, dass nicht alle kleineren politischen Gruppen einen Vertreter in die Ausschüsse entsenden können, ist nicht ermessensfehlerhaft“, schrieb nun die Kommunalaufsicht.

Kommunalaufsicht: Kein Verstoß gegen das Demokratieprinzip

Die Grenze der Gestaltungsfreiheit sei erst dann überschritten, wenn „ansehnlich große Gruppen von einer Vertretung in den Ausschüssen ausgeschlossen würden“. Die Gruppe Jakobs, die Linken und die AfD sind aber jeweils nur mit einem Mandatsträger im Stadtrat vertreten. Die Kommunalaufsicht verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Ansicht des Oberverwaltungsgerichts, wonach es keinen Verstoß gegen das Demokratieprinzip darstelle, „wenn eine politische Gruppe mit nur so wenigen Mitgliedern im Gemeinderat vertreten sei, dass sie nach den maßgebenden Sitzverteilungsverfahren keinen Sitz erhält“.

Gegen die nun in Bad Neuenahr-Ahrweiler festgelegte Anzahl von Mitgliedern im Haupt- und Finanzausschuss gebe es keine rechtlichen Bedenken, auch wenn nicht jede Gruppierung dem Ausschuss angehöre, führte die Kommunalaufsicht aus. Einen Rechtsverstoß könne man nicht erkennen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort