Urteil Gericht stoppt Hundehandel in Remagen

Remagen · Einer Hundehalterin, die als Vermittlerin von Hunden für einen kroatischen Tierhilfeverein auftritt, ist der gewerbsmäßige Hundehandel untersagt. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Bei der Frau, die in ihrer Wohnung zwischen vier und acht eigene Hunde hält, waren bei mehrerer Kontrollen durch die Kreisverwaltung bis zu 14 weitere, aus der Slowakei, Kroatien und Rumänien stammende Hunde vorgefunden worden.

Daraufhin hatte der Kreis ihr den Handel mit Hunden untersagt. Zur Begründung hatte die Behörde ausgeführt, dass die Frau allein im Juli 2010 insgesamt 39 Hunde zu Preisen zwischen 150 und 350 Euro in einem Online-Anzeigenportal angeboten habe. Danach sei von einem gewerbsmäßigen Hundehandel auszugehen, für den die Remagenerin keine Erlaubnis habe.

Gegen das von der Kreisverwaltung für sofort vollziehbar erklärte Verbot hatte die Frau nach erfolglosem Widerspruch Klage erhoben. Zur Begründung machte sie geltend, nicht gewerbsmäßig zu handeln. Es gebe keine Gewinnabsicht. Die von ihr für die Abgabe der Hunde erhobenen Schutzgebühren dienten vielmehr der Begleichung von Tierarzt- und sonstigen Kosten.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Entgegen der Ansicht, der Frau sei ihre "Tätigkeit als ein nach dem Tierschutzgesetz erlaubnispflichtiger gewerbsmäßiger Tierhandel" anzusehen. Dafür spreche auch die Anzahl der vermittelten Hunde.

Zudem bewegten sich die von ihr verlangte Preise durchaus im Rahmen dessen, was in Zeitungsanzeigen für vergleichbare Hunde verlangt werde.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29. Mai 2013, 2 K 1036/12.KO

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