Remagen SPD will hohe Straßenausbaubeiträge für Bürger abschaffen

REMAGEN · Die SPD in Remagen will eine Änderung bei den Straßenausbaubeiträgen für Anlieger herbeiführen. Die Sozialdemokraten wollen weg von hohen Einmalzahlungen hin zu wiederkehrenden Beiträgen, die auf mehr Anwohner in "Abrechnungseinheiten" verteilt werden.

„Straßenausbaubeiträge sind ineffizient und ungerecht. Sie sorgen für viel Unfrieden und Rechtsstreite zwischen den Kommunen und ihren Bürgern. Als wäre all das noch nicht schlimm genug, ist das Verhältnis zwischen den Beitragseinnahmen und dem Erhebungsaufwand eher schlecht zu nennen“, meint Rainer Brüderle, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz. Längst gibt es inzwischen bundesweit die Diskussion, die Anliegerbeiträge zu verändern oder gar abzuschaffen. Bewegung in dieser Frage gibt es nun auch in Remagen. Die SPD möchte in Sachen Straßenausbaubeiträge nämlich eine Grundsatzentscheidung im Haupt- und Finanzausschuss herbeiführen. Dies teilte Fraktionsvorsitzende Christine Wießmann mit.

In Remagen steht aktuell die Frage an, welche Ausbaubeiträge für die Kirchstraße erhoben werden sollen. Vor einem Votum in diesem Einzelfall will die SPD die grundsätzliche Klärung herbeiführen, wie fortan mit dem Thema umgegangen werden soll. „Wir müssen festlegen, ob wir unsere Beitragssatzung ändern und die Einführung eines wiederkehrenden Beitrags für die Bürger nicht sozialverträglicher ist“, so Wießmann. Dies hätte zur Folge, dass Remagen das Beitragsverfahren umstellen müsste.

Keine einmalige Investition

Bei wiederkehrenden Beiträgen erfolge die Finanzierung der Investition nicht einmalig, sondern über einen Zeitraum, der sich auf mehrere Jahre wiederkehrend verteile. Der Kreis der betroffenen Beitragszahler werde zudem vergrößert. Es würden nicht die Investitionsaufwendungen des Ausbaus einer bestimmten Gemeindestraße nur auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt, sondern auf alle Grundstücke jeweils innerhalb der von der Stadt bestimmten „Abrechnungseinheit“. Wie die geografisch zu fassen ist, müsste Remagen selber festlegen.

Wießmann: „Sowohl die zeitliche Streckung der Beträge als auch die Vergrößerung des Kreises der Beitragszahler führt für den einzelnen Beitragszahler zu einer deutlichen Reduzierung der Zahllast eines Jahres.“

Übergangsregelungen möglich

Durch Satzung kann jede Gemeinde Übergangsregelungen treffen, wenn sie von der Erhebung einmaliger Beiträge zu einer Erhebung wiederkehrender Beiträge wechseln will. Diese sollten nach den Vorstellungen der SPD vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für höchstens 20 Jahre seit Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden.

Heißt: Grundstückseigentümer, die Erschließungs- oder einmalige Beiträge bezahlt haben, bleiben somit bis zu 20 Jahre nach ihrer Zahlung von wiederkehrenden Beiträgen verschont. Eine Komplettabschaffung der Beiträge wird von der SPD nicht begrüßt: Würden die Straßenausbaubeiträge vollends abgeschafft und durch Steuermittel ersetzt, würden alle Bürger belastet, während die Grundstückseigentümer entlastet würden.

Planungs- und Entscheidungshoheit eingeschränkt

Außerdem würden durch eine Übernahme der Kosten durch das Land die Kommunen in ihrer verfassungsrechtlich verbrieften Selbstverwaltung sowie Planungs- und Entscheidungshoheit eingeschränkt. Jede Ausbaumaßnahme müsste schließlich vom Land genehmigt werden. Derzeit teilen sich Stadt und Anlieger die Ausbaukosten. Allerdings: Die Gemeinde kann die Höhe des Gemeindeanteils steuern. Die Erhebung von Beiträgen, egal ob einmalig oder wiederkehrend, gewährleistet grundsätzlich eine bedarfsgerechte Abwägung der Straßenbaumaßnahmen mit den entstehenden Finanzierungslasten durch die betroffenen Anlieger, erklärt Wießmann ein Nein zur grundsätzlichen Abschaffung der Beitragspflicht.

Nicht zu vergessen sei der Umstand, dass jeder Beitragsschuldner grundsätzlich die Möglichkeit habe, Zahlungserleichterungen durch Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen – was freilich nichts an den zu stemmenden Aufwendungen ändert.

Wießmann: „Gerade die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen führt zu sozial verträglichen finanziellen Belastungen.“ Ob der Remagener Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtrat das auch so sehen, bleibt abzuwarten. Die Diskussion zumindest ist angestoßen.

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