Denkmalschutz Streit um Schutz des Bad Neuenahrer Kurparks

BAD NEUENAHR · Am Schutz des Bad Neuenahrer Kurparks scheiden sich die Geister: Der General-Anzeiger stellt die Positionen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Generaldirektion kulturelles Erbe (GDKE) als oberster Denkmalbehörde des Landes gegenüber.

 Blick in den Bad Neuenahrer Kurpark mit Konzerthalle und Wandelgang im Jahr 1938.

Blick in den Bad Neuenahrer Kurpark mit Konzerthalle und Wandelgang im Jahr 1938.

Foto: AGBN

Gilt für den Bad Neuenahrer Kurpark Denkmalschutz oder nicht? Diese Frage scheidet die Geister. Auf der einen Seite die Stadtverwaltung, auf der anderen Seite die Initiative „Lebenswerte Stadt“. Erst kürzlich hatte der Mainzer Kulturminister Konrad Wolf den Kurpark in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion als Gartendenkmal bezeichnet. Bürgermeister Guido Orthen hatte indes im Stadtrat von einer Unterschutzstellung nichts wissen wollen: „Der Englischen Parkanlage des Kurparks kommt keine Denkmaleigenschaft zu. Denn der seinerzeit erwogene Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung einer Denkmalzone ist nicht weiter verfolgt worden.“

Der General-Anzeiger stellt die Positionen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Generaldirektion kulturelles Erbe als oberste Denkmalbehörde des Landes Rheinland-Pfalz gegenüber.

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