Bad Neuenahr Stadt will Ahr-Thermen-Abriss verhindern

BAD NEUENAHR · Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler möchte in ihrer nächsten Ratssitzung am kommenden Montag eine Erhaltungssatzung verabschieden, mit der ein von der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) angedrohter Abriss der Ahr-Thermen verhindert werden soll.

Das Erhaltungsgebiet soll sich auf die Flächen zwischen Beethovenstraße, Mittelstraße und Felix-Rütten-Straße erstrecken. In der Sitzungsvorlage führt Erster Beigeordneter Detlev Koch hierzu aus: "Im Geltungsbereich der zu beschließenden Satzung befinden sich unter anderem die Ahr-Thermen mit weiteren Nebeneinrichtungen, die diesem Gebiet und den angrenzenden Bereichen im Westen davon eine besondere städtebauliche Prägung als integraler Bestandteil des Kurgebietes verleiht."

Das Thermengebäude mit seinem zirkusähnlichen blauen Zeltdach besitze eine prägende Wirkung für das Kurviertel. Koch: "Die städtebauliche Gestalt des Kurviertels mit Kurhaus, Spielbank, Fußgängerwegen und dem Platz, auf dem sich das Schwimmbad befindet, gibt dem Bereich das charakteristische Gepräge eines Kurviertels." Das Thermalbad sei "eine typische Form der Bodennutzung in einem Kurviertel".

Mit einem Abriss der Ahr-Thermen würde massiv in die städtebauliche Struktur des Gebietes eingegriffen und "insgesamt ein erheblicher Schaden für das gesamte Gebiet bewirkt". Es sei daher aus Sicht der Stadt erforderlich, den Erhalt dieser das Stadtbild prägenden baulichen Anlage durch eine Erhaltungssatzung zu sichern.

Nicht betroffen von der Satzung ist die westliche Kurgartenstraße. Bekanntlich möchte die Stadt die von der AGBN erworbenen Bauten gerne abreißen lassen und das Areal entlang des Kurgartens von Investoren neu bebauen lassen.

Nach GA-Informationen liegt das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten, das Aufschluss über den tatsächlichen Sanierungsbedarf der Ahr-Thermen geben soll, noch immer nicht vor. Am 7. April will der Stadtrat jedoch auf der Basis des Gutachtens über einen Kauf der Thermen entscheiden.

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