Jagdabgabe in der Schusslinie Jäger klagt gegen das Land

KREIS AHRWEILER · Der Unternehmer und Jäger Arno Schmickler hält die Jagdabgabe für verfassungswidrig. Jeder Besitzer eines Jagdscheins muss die jährliche Gebühr bezahlen.

 Für einen Jagdschein muss jeder Jäger nicht nur eine Gebühr bezahlen, sondern nach geltender Gesetzgebung auch noch eine Jagdabgabe.

Für einen Jagdschein muss jeder Jäger nicht nur eine Gebühr bezahlen, sondern nach geltender Gesetzgebung auch noch eine Jagdabgabe.

Foto: dpa

Arno Schmickler, Unternehmer und Jäger aus Löhndorf, hat in Sachen Abgaben die Nase voll. „Wir bezahlen immer mehr, bekommen aber nichts zurück“, sagte er dem General-Anzeiger. Er hält die Jagdabgabe an das Land für verfassungswidrig und ist deshalb vor das Koblenzer Verwaltungsgericht gezogen Aktenzeichen: 1 K 816/15.KO. Die Jagdabgabe muss jeder zahlen, der einen Jagdschein hat. Im Kreis Ahrweiler gibt es nach Angaben von Kreisjagdmeister Joachim Polch 1000 Jagdscheininhaber.

Knapp 20 000 sind es in Rheinland-Pfalz. Für einen Jagdschein muss jeder Jäger nicht nur eine Gebühr bezahlen, sondern nach geltender Gesetzgebung auch noch eine Jagdabgabe. So sind für den ein Jahr gültigen Jagdschein 85 Euro fällig. Rund 1,2 Millionen Euro fließen, so Angaben des Umweltministeriums, jährlich ans Land. Dieses investiere das Geld seinerseits in Jagdprojekte. Einen Großteil bekomme der Landesjagdverband.

Dessen Kreisgruppe Ahrweiler um den Remagener Thomas Güthe kritisiert indes, die Jäger würden an den vom Land finanzierten Projekten zu wenig beteiligt. „Die wollen uns nicht haben“, sagte Güthe dem GA.

Das sieht Arno Schmickler genauso und hält die Jagdabgabe unter anderem deshalb für verfassungswidrig. Die Abgabe erfülle, so die Klageschrift, „nicht die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, die das Grundgesetz an nichtsteuerliche (Sonder-)Abgaben stelle wie besonderer Sachzweck, Gruppenhomogenität, Gruppenverantwortung, gruppennützige Verwendung“. Dadurch fehle dem Land die Gesetzgebungskompetenz für die Abgabe. Mit einem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts wird nach Ostern gerechnet.

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