Bebauung des Bad Neuenahrer Kurparks Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet Geld für Erhalt

BAD NEUENAHR · Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt einen offenen Brief an den Stadtrat und Bürgermeister Guido Orthen und bietet erneut finanzielle Hilfe an.

 Der Stadtrat stellt am Montag die Weichen für die Kurparkbebauung.

Der Stadtrat stellt am Montag die Weichen für die Kurparkbebauung.

Foto: Martin Gausmann

Mit Blick auf die am Montagabend stattfindende Stadtratssitzung, in der es um die Bebauung des Bad Neuenahrer Kurparks geht, meldet sich erneut die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) mit Sitz in Bonn zu Wort.

Sie unterstützt einen Offenen Brief an den Rat der Kreisstadt und an Bürgermeister Guido Orthen zum Schutz der Kuranlagen. Diesen Brief hatten am Freitag Professor Matthias Müller für den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Gutachter Professor Rainer Hempel, Professor Andreas Denk von der Technischen Hochschule Köln, Herlind Gundelach für den Bund Heimat und Umwelt in Deutschland sowie Martin Bredenbeck für den Verband Deutscher Kunsthistoriker unterzeichnet. Für die DSD firmierte ihr Vorstand, Steffen Skudelny.

Hatten führende Organisationen der Denkmalpflege bereits im August 2018 in einem öffentlichen Appell die Erhaltung und Ertüchtigung der Kuranlagen aus den 1930-er Jahren an der Ahr gefordert und unterstützt, erinnert das Schreiben an das Angebot materieller und ideeller Hilfe von Seiten der Unterzeichner.

Mit Blick auf die Sitzung appellieren die Unterzeichnenden nochmals „im Lichte der kulturellen Bedeutung und der möglichen Lösungen für eine Sanierung“ keinen Abriss zu beschließen. Ein solcher Beschluss wäre umso unverständlicher, als derzeit keine Option für einen Neubau vorliege und damit „der Verlust eines bedeutenden Denkmals der Kulturgeschichte, der Kunstgeschichte und nicht zuletzt der Stadtgeschichte Bad Neuenahrs zugunsten einer 'grünen Wiese'‘“ drohe.

Für die Unterzeichner des offenen Briefes, so die DSD-Pressemeldung, sei der einzig sinnvolle nächste Schritt die Erstellung eines Sanierungsgutachtens. Auf dessen Grundlage könne „ein Prozess angestoßen werden, der die Akquise finanzieller Mittel ebenso einschließt wie die konstruktive Vermittlung der Sanierung und Ertüchtigung dieses Kulturerbes an eine breite Öffentlichkeit“.

Schließlich, so endet der Brief, sei mit Blick auf die Landesgartenschau im Jahr 2022 „eine nicht abgeschlossene Sanierung kein Defizit, sondern im Gegenteil ein Zeichen des verantwortungsvollen Umgangs mit dem architektonischen Erbe für die Zukunft der Stadt und der Region“.

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