„Das System ist völlig ungeeignet“ Das hält der Steuerzahlerbund von den aktuellen Anliegerbeiträgen

Kreis Ahrweiler · Der Gemeindebund fordert astronomische Entschädigungen, die die Kommunen in Rheinland-Pfalz über Ausbaubeiträge nie erzielt hätten, nie ko-finanzieren und auch nie verbauen könnten. Unter anderem das sagt der Steuerzahlerbund.

 Ein Bauarbeiter arbeitet an einem neuen Straßenbelag.

Ein Bauarbeiter arbeitet an einem neuen Straßenbelag.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Eine Abschaffung der Anliegerbeiträge für Straßenausbauten durch das Land müsse fairerweise eine Entschädigung der Kommunen durch Landesgelder nach sich ziehen, meint jedenfalls der Bund der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz. "Um eine Abschaffung zu verhindern, werden aber gerne astronomische Summen in den Raum gestellt. So fordert der Gemeindebund allen Ernstes rund 600 Millionen Euro pro Jahr - mehr als das Aufkommen aus der Grundsteuer", sagte der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, René Quante.

Für Rheinland-Pfalz lägen keine definitiven Zahlen vor, weil das Land keine erhebe, stellte Quante gegenüber dem General-Anzeiger klar. Allerdings sei dank des Statistischen Bundesamtes eine seriöse Aufkommensschätzung möglich. Quante: "Für Rheinland-Pfalz lag diese Summe seit 2006 stets bei unter 100 Millionen Euro."

Die Frage nach den künftig zu erzielenden Beitragseinnahmen könne nicht ohne den für das Projekt zu erbringenden kommunalen Eigenanteil gesehen werden. "Kann sich die Gemeinde den Eigenanteil nicht leisten, so gibt es kein Bauprojekt", so Quante. Der Gemeindebund fordere astronomische Entschädigungen, die die Kommunen in Rheinland-Pfalz über Ausbaubeiträge nie erzielt hätten, nie ko-finanzieren und auch nie verbauen könnten, so der Steuerzahlerbund.

„Das ist ein echtes Armutszeugnis“

Zu einem Sanierungsstau bei den Gemeindestraßen sagte Quante: "Auch hierzu gibt es keine definitiven Daten. Leider nicht. Weil die Landesregierung dazu keine erhebt." Weder wisse die Regierung in Mainz, in welchem Zustand sich die Gemeindestraßen befänden, noch wisse sie, wie lang das Gemeindestraßennetz sei. "Das ist ein echtes Armutszeugnis", meinte Quante zum GA.

Auf welcher Grundlage der Gemeindebund den Sanierungsstau auf eine halbe Milliarde Euro schätze, bleibe unbekannt. "Aber es stellt sich sofort die Frage, wie das überhaupt sein kann, wenn sich das System der Ausbaubeiträge doch angeblich bewährt hat und Geld wie Baukapazitäten kein Problem darstellen. Ein massiver Sanierungsstau kann nur eines bedeuten: Dass das gegenwärtige System völlig ungeeignet zum Erhalt der Gemeindestraßen ist", sagte Quante.

Dazu stelle sich eine Gerechtigkeitsfrage: Warum sollten insbesondere die Anlieger für die finanziellen Folgen "einer fatalen Instandhaltungspolitik" der Gemeinden aufkommen? Für reguläre Instandhaltungsmaßnahmen fallen bekanntlich keine Ausbaubeiträge an. Quante: "Erst dann, wenn die Kommunen ihre Straßen jahrzehntelang bewusst verkommen lassen, um eine beitragsfinanzierte Erneuerung vornehmen zu können."

Regelmäßige Zahlungen vermeiden extreme finanzielle Härten für Anlieger

Wiederkehrende Beiträge würden gerne als "bessere" Alternative zu den einmaligen Straßenausbaubeiträgen angepriesen. Denn die regelmäßigen, aber tendenziell niedrigen Zahlungen würden extreme finanzielle Härten bei den Anliegern vermeiden. Allerdings relativiere sich der vorgebliche Hauptgrund zur Beitragserhebung - nämlich der "Sondervorteil" der Anlieger - "bis hin ins völlig Diffuse". Bei wiederkehrenden Beiträgen zahlen die Anlieger für alle entsprechenden Ausbaumaßnahmen in der Abrechnungseinheit - auch wenn bei der "eigenen" Straße tatsächlich überhaupt nichts passiert.

"Man zahlt dafür, dass irgendwann eine irgendwie geartete Maßnahme vor der eigenen Haustür stattfinden wird, die auch hoffentlich die bis dahin gezahlten Beiträge rechtfertigt", sagte Quante. Der unmittelbare Zusammenhang zwischen kommunaler Leistung und dem zu zahlenden Ausbaubeitrag werde also aufgehoben. Insofern sei die Legitimität von wiederkehrenden Beiträgen noch geringer als die von einmaligen Ausbaubeiträgen.

Wiederkehrende Beiträge entspricht zweiter Grundsteuer?

Faktisch seien wiederkehrende Beiträge eine zweite Grundsteuer - nur mit eigener kostspieliger Abgabenbürokratie und ohne jede Umlegbarkeit auf die Mieter, obgleich jeder Mieter genauso die jeweils anliegenden Straßen nutze.

Der Verwaltungsaufwand sei bei wiederkehrenden Beiträgen erheblich. Quante: "Letztlich haben die Beitragszahler dann nicht die Straßen, sondern ein Beschäftigungsprogramm der Verwaltung finanziert."

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