Leiterin vor Gericht Prozess um totes Kind aus Bad Breisiger Kita gestartet

Sinzig · Seit diesem Donnerstag steht in Sinzig die Leiterin einer Kita in Bad Breisig vor Gericht. Verhandelt wird der Tod eines Dreijährigen, der im Mai 2017 die Kita unbemerkt verlassen konnte und in einem naheliegenden Gartenteich ertrunken war.

 Mit Blumen, Kerzen und Kuscheltieren trauerten die Bad Breisiger im Mai 2017 um den kleinen Jungen.

Mit Blumen, Kerzen und Kuscheltieren trauerten die Bad Breisiger im Mai 2017 um den kleinen Jungen.

Foto: Martin Gausmann

Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen hat am Donnerstag der Prozess um den Tod eines kleinen Jungen vor zweieinhalb Jahren in Bad Breisig im Sinziger Amtsgericht begonnen. Angeklagt vor dem Strafgericht ist die Leiterin der Kindertagesstätte „Regenbogen“. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft der Frau vor, fahrlässig durch Unterlassen gebotener Maßnahmen den Tod eines in der Kita betreuten dreijährigen Jungen verursacht zu haben. Das Kind hatte am 8. Mai 2017 unbemerkt die Kita verlassen, war in einen Gartenteich auf einem Nachbargrundstück gefallen und dadurch ums Leben gekommen . Insgesamt sind drei Verhandlungstage angesetzt.

Dass es zu der Verhandlung kommt, basiert auf eingelegten Beschwerden von Staatsanwaltschaft und der Eltern des Kindes. Denn mit Beschluss vom 14. Januar 2019 hatte der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Kita-Leiterin abgelehnt. Dies, weil er nicht zu der Überzeugung gelangt war, dass ein hinreichender Tatverdacht – wie er Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens und Durchführung einer Hauptverhandlung vor Gericht ist – gegeben war. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Koblenz, als auch die Eltern des verstorbenen Jungen als Nebenkläger jeweils sofortige Beschwerde eingelegt.

Auf die Beschwerden hin hat die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz am 12. April 2019 den Beschluss des Strafrichters des Amtsgerichts Sinzig vom 14. Januar aufgehoben, das Hauptverfahren vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig eröffnet und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Kammer sah abweichend von der Auffassung des Sinziger Strafrichters einen hinreichenden Tatverdacht als gegeben an.

An Richter Guido Schmitz ist es jetzt, zu klären, was an diesem 8. Mai 2017 morgens in der Kita passiert ist. Schmitz sprach von einem „Verfahren mit einem tragischen Ereignis als Hintergrund“, in dessen Verlauf aber auch die „Verantwortlichkeit anderer Personen zum Tragen kommen kann.“

Staatsanwältin Vanessa Leibrock geht bislang davon aus, dass der dreijährige Ramsan, der zu dem Zeitpunkt ein halbes Jahr in der Kita war und kein Deutsch konnte, durch eine Fluchttür am Ende des sogenannten Personalflurs entwichen ist und dann auf das Nachbargrundstück in den Teich gelangt ist. Die nur Russische sprechenden Eltern treten als Nebenkläger auf.

In ihrer schriftlichen Einlassung ließ die sichtlich ergriffene Angeklagte über ihre Anwältin erklären, dass sie über den Vorfall und den Tod von Ramsan tief erschüttert sei: „Nichts ist in der Kita wie es mal war.“ Sie habe stets auf die Sicherheit der Kinder geachtet. Damals sei sie bereits 19 Jahre Leiterin gewesen, strikt auf Einhaltung aller Sicherheitsstandards bestanden. Zudem habe sie Anweisung gegeben, Neulinge wie Ransam stets besonders im Auge zu behalten. Zudem müssten sich Kinder beim Verlassen eines Raumes in der offenen, und nicht in Gruppen geführten Kita an und abmelden. Dies sei so auch mit einem Schild auf einer Magnetplatte gekennzeichnet. Die Kita-Leiterin könne sich bis heute nicht vorstellen, wie der Kleine durch den Personalflur entweichen konnte. Da gehe es durch drei Türen, davon zwei schwere Eisentüren. Zudem sei es dort generell dunkel, weil dies Kinder davon abhalte, den Raum überhaupt zu betreten.

Diese Türen seien nicht verschlossen gewesen, weil bei Begehungen durch Kreis, Verbandsgemeinde und Unfallkasse stets gesagt worden sei: „Für Kinder im Haus müssen die Türen offen sein.“ Ausgenommen seinen Technik- oder Lagerräume.

Ob Ransam aber überhaupt durch die Fluchttür entwichen ist oder sich versteckt hatte und in dem Moment, als ein Vater sein Kind abholte, durch den Haupteingang ausriß, ist eine der Fragen die zu klären ist. Den Vater hat Richter Schmitz für den nächsten Verhandlungstag als zusätzlichen Zeugen geladen.

Dann sollen auch auch ein Vertreter des Bad Breisiger Bauamtes und ein Verantwortlicher der Unfallkasse gehört werden.

Die Kita-Leiterin hat jedenfalls nachweislich, nachdem sie in ihrem Büro Kenntnis vom Verschwinden des Kleinen erhalten hatte, umgehend das Rathaus und die Eltern informiert. Von der Existenz des Teiches, in den der Junge gefallen ist, wusste in der Kita in all den Jahren niemand. Dort wurde der Kleine von der Nachbarin gefunden. Das Gartengelände ist in diesem Bereich von außen nicht einsehbar. Die Verhandlung wird am 21. November fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort