13 Verhandlungstage angesetzt Antweiler Kita-Prozess beginnt

KREIS AHRWEILER · Fünf Jahre nach den ersten Vorwürfen und Anzeigen gegen vier ehemalige Erzieherinnen der Kindertagesstätte in Antweiler müssen sich die Frauen jetzt vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Am Dienstag beginnt der Prozess.

Fünf Jahre sind seit den ersten Vorwürfen und Anzeigen gegen Mitarbeiterinnen der Kita Antweiler vergangen. Am Dienstag beginnt der Prozess vor dem Landgericht Koblenz. Dabei legt die Staatsanwaltschaft Koblenz vier Frauen im Alter von zwischenzeitlich 48, 31, 34 und 55 Jahren unter anderem die Misshandlung Schutzbefohlener, Freiheitsberaubung sowie Nötigung zur Last. Dabei sollen die Angeklagten, die als Erzieherinnen beschäftigt waren, in unterschiedlichen Beteiligungsformen in der Tagesstätte betreute Kinder misshandelt, eingesperrt oder mit nicht statthaften Mitteln zu bestimmten Verhaltensweisen gezwungen haben.

Die aus dem Jahr 2015 stammende Anklageschrift war zunächst bei einer anderen Strafkammer des Landgerichts Koblenz anhängig, die aufgrund der zu diesem Zeitpunkt außerordentlich hohen Anzahl der dort anhängigen und nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben vorrangig zu bearbeitenden Haftsachen nicht zeitnah über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden konnte.

Neue Strafkammer hat das Verfahren übernommen

Das Verfahren ist daher im April 2017 nach entsprechender Überlastungsanzeige der vormals zuständigen Strafkammer von einer anderen Kammer übernommen worden. Diese hat unmittelbar nach Übernahme des Verfahrens eine aussagepsychologische Begutachtung in Auftrag gegeben. Bei Anklagevorwürfen, die auf den Aussagen sehr junger Kinder beruhen, ist dies laut Mitteilung des Landgerichts ein gängiges Vorgehen.

Derartige „ergänzende Beweiserhebungen“ sind nach der Strafprozessordnung als mögliche Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorgesehen. „Im Rahmen einer solchen aussagepsychologischen Begutachtung sind umfangreiche Fragestellungen zu klären, die nur nach zeitlich intensiver Begutachtung zuverlässig beantwortet werden können. Unmittelbar nach Eingang des Gutachtens hat die Kammer über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden und die nunmehr festgesetzten Hauptverhandlungstermine bestimmt“, so Gerichtssprecherin Claudia Göbel. Insgesamt sind 13 Verhandlungstage angesetzt.

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