Freizeitpark an der Rennstrecke Prozess gegen Nürburgring-Geschäftsmann geht weiter

Mainz/Koblenz · Finanzdebakel am Nürburgring vor neun Jahren und kein Ende: Bei einem Strafprozess soll es plötzlich doch in eine neue Runde gehen. Es geht um geplatzte Schecks, Tatorte im In- und Ausland und einen sehr fernen Zeugen.

Schlappe für das Landgericht Mainz: Es muss das eingestellte Strafverfahren gegen einen einstigen Nürburgring-Finanzvermittler wieder aufrollen. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Dienstag mit - neun Jahre nach der spektakulär gescheiterten Finanzierung für den zu groß geratenen Freizeitpark an der Rennstrecke in der Eifel.

Das Landgericht Mainz hatte im Mai 2018 die Einstellung des Verfahrens beschlossen, weil es zu den zwei angeklagten mutmaßlichen Urkundenfälschungen im Ausland gekommen sei. Dort greife deutsches Recht nicht. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein.

Das OLG gab ihr statt. Ein erster gefälschter Scheck sei bei einer Bank in Mainz eingereicht worden. Damit sei dort ein Tatort begründet worden, argumentierte das OLG. Nach dem Platzen dieses Schecks sei es zwar nicht mehr zur Einreichung eines zweiten Schecks in Mainz gekommen. Maßgeblich sei jedoch, „dass nach der Vorstellung des Angeklagten sich die von der Tat ausgehende Gefahr gerade in Deutschland realisieren sollte“. Das OLG ergänzte: „Das Verfahren wird daher fortzusetzen sein.“ Schnell geht das nicht. Das Landgericht Mainz teilte mit: „In diesem Jahr ist nicht mehr abzusehen, dass mit einer Terminierung zu rechnen ist.“

"Drei Juristen, fünf Meinungen"

Gegen den Schweizer Geschäftsmann hatte ursprünglich schon 2015 der Prozess in Mainz begonnen - wegen mutmaßlicher Vorspiegelung der Vermittlung eines nicht existierenden Investors. Dabei ging es um die zwei ungedeckten Schecks über 99 Millionen Dollar. Der Prozess platzte am sechsten Verhandlungstag, weil die Beweislage laut Gericht zu dünn war und erst ein Schlüsselzeuge in den USA vernommen werden sollte.

Der Berliner Anwalt des Angeklagten, Lutz Beyer, sagte zum neuen OLG-Beschluss: „Drei Juristen, fünf Meinungen.“ Er halte die Vorwürfe der Anklage weiter für unbegründet und fordere nach wie vor einen Freispruch. Sein Schweizer Mandant hatte beim Mainzer Prozessauftakt 2015 gesagt, er habe zwar zwei Schecks der Firma eines Investors mit deren Vollmacht ausgefüllt, unterschrieben und in Liechtenstein und in der Schweiz an Vertreter der damaligen staatlichen Nürburgring GmbH übergeben. Von einer Fälschung habe er aber nichts gewusst.

Der Schlüsselzeuge ist laut Anwalt Beyer inzwischen in den USA „mit einem langen Fragenkatalog“ vernommen worden. Das Vernehmungsprotokoll „geht in unsere Richtung“, betonte der Verteidiger. Er sei optimistisch.

Für den Vergnügungspark am Nürburgring mit Kosten von rund 330 Millionen Euro musste einst das Land Rheinland-Pfalz mit Steuergeld einspringen. Der damalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) trat zurück. Er wurde im April 2014 vom Landgericht Koblenz wegen Untreue zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Im November 2015 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise auf. Zu einem neuen Prozess gegen Deubel ist es bislang nicht gekommen.

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