Staus und Verkehrsbeeinträchtigung Hochbetrieb am Nürburgring zu Ostern

NÜRBURGRING · Zum Auftakt des Osterwochenendes am Karfreitag, 19. April, werden rund um den Nürburgring bis zu 20.000 Besucher aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland erwartet. Es wird mit Staus und Verkehrsbehinderungen gerechnet.

Am Karfreitag, wie auch an den folgenden Ostertagen, rechnen die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Adenau mit einem enormen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr im Bereich der Hauptzufahrtsstraßen zum Nürburgring, in der Stadt Adenau und in den umliegenden Ortschaften. 20.000 Besucher werden alleine am Freitag erwartet.

Beim An- und Abreiseverkehr kann es daher vermehrt zu Staus kommen. Die Polizei und die beteiligten Stellen bitten um Beachtung wichtiger Regeln und Verhaltensweisen. Mit den Verantwortlichen der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, dem Landesbetrieb Mobilität, der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Polizeiinspektion Adenau wurde zur Gefahrenminimierung vereinbart, dass am Karfreitag die B 412 zwischen "Hohe Acht" und der B 258 für den Durchgangsverkehr gesperrt wird.

Es werden Umleitungsstrecken ausgeschildert, auf denen jedoch ebenfalls mit Verkehrsbeeinträchtigungen und Staus zu rechnen ist. Wer nicht direkt den Nürburgring besuchen möchte, sollte auf Empfehlung der Polizei den Bereich nach Möglichkeit großräumig umfahren. Eines steht fest: Verkehrsverstöße werden konsequent geahndet. Im Fokus der Beamten liegen hierbei die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge sowie auch das Verhalten der Fahrzeugführer. In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der umliegenden Bundesstraßen, insbesondere bei Sperrungen der Nordschleife, vermehrt zu waghalsigen und gefährlichen Fahrmanövern inmitten Schaulustiger, die ihrerseits die Fahrer sogar noch zu diesem gefährlichen Unterfangen animierten.

Wer sich im Bereich des Nürburgrings daneben benimmt, muss mit der konsequenten Ahndung der Verkehrsverstöße rechnen, die in letzter Konsequenz zu einem ganztägigen Platzverweis oder zu Fahrzeugsicherstellungen führen können. Bei Gefährdungen können auch die Führerscheine beschlagnahmt werden. Des Weiteren werden bei verkehrsrechtlichen Verstößen, die auf eine Ungeeignetheit des Fahrers zur Teilnahme am Straßenverkehr schließen lassen, die Fahrerlaubnisbehörden konsequent darüber informiert.

Verkehrswidriges Parken außerhalb ausgewiesener Flächen führt in letzter Konsequenz zum kostenpflichtigen Abschleppen der Fahrzeuge. Dort wird das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Adenau, insbesondere im Stadtgebiet von Adenau, das Hauptaugenmerk auf Falschparker legen.

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