Ärger in Sinzig Disziplinarverfahren gegen Ortsvorsteherin Helga Schmitt-Federkeil

SINZIG · Sinzigs Bürgermeister Andreas Geron wirft Helga Schmitt-Federkeil einen Verstoß gegen das Verschwiegenheitsgebot vor. Die Vorsteherin des Ortsteils Franken erhielt am Donnerstag entsprechende Post aus dem Sinziger Rathaus.

Transparenz und Dialog hatte Sinzigs Bürgermeister Andreas Geron in seiner ersten Ratssitzung Ende Januar zugesagt. Für einen Neuanfang wolle er stehen, so Geron. Und: „Mit mir als Bürgermeister sind ein ganz anderer persönlicher Arbeitsstil und eine ganz andere Amtsführung verbunden.“ Das solche Aussagen durchaus unterschiedlich interpretiert werden können, bekam nun eine Ortsvorsteherin zu spüren.

Die Vorsteherin des Sinziger Stadtteils Franken, Helga Schmitt-Federkeil, bekam am Donnerstag nämlich Post von Andreas Geron. Im Betreff steht fett unterstrichen „Disziplinarverfahren“. In seinem Brief erteilt der Bürgermeister der Ortschefin einen „Verweis“. Grund: Schmitt-Federkeil habe der Öffentlichkeit Auszüge aus einem Gutachten zur Verfügung gestellt, die ausschließlich in nichtöffentlichen Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses Gegenstand der Betrachtung gewesen seien.

Bei diesem Rechtsgutachten handelt es sich um eine Ausarbeitung eines Anwaltsbüros, das sich mit der Frage beschäftigt hatte, ob Gerons Amtsvorgänger Wolfgang Kroeger korrekt gehandelt habe, als er einem Rathausmitarbeiter, dem Abrechnungsmogeleien vorgeworfen wurden, fristlos gekündigt hatte. Das „Urteil“ der Experten: Die fristlose Kündigung des Mitarbeiters sei vertretbar gewesen.

„Sollte das (unkorrekte Abrechnen) bewusst und gewollt geschehen sein, dürfte ein Abrechnungsbetrug und damit eine Straftat vorliegen“, heißt es wörtlich im Gutachten.

Der Bürgermeister habe zu jeder Zeit im Rahmen seiner Kompetenzen agiert und hätte selbst für ein Berufungsverfahren den Rat nicht einschalten müssen – was Kroeger jedoch dessen ungeachtet als seine Pflicht ansah. In der Gesamtbewertung kamen die Rechtsanwälte zu dem Schluss, dass Kroeger keineswegs gegen Pflichten verstoßen habe.

Es hagelte Häme und Spott

Kroeger war nach Vorlage des Gutachtens längst unter ungebremstem Dauerbeschuss. Insbesondere in den sozialen Medien, in denen es Unterstellungen, Vorverurteilungen, Forderungen nach Strafverfolgung, Häme und Spott hagelte. Um dem Paroli zu bieten, eröffnete Schmitt-Federkeil ihren eigenen Internet-Blog (www.politische-haltung-sinzig.de). Darin veröffentlichte sie auch die entscheidenden Passagen des Rechtsgutachtens, um damit klar zu machen, dass sich Kroeger nichts hatte zu Schulden kommen lassen.

Für Andreas Geron ist dies eine Verletzung der Pflichten einer Ehrenbeamtin. Denn dies ist Helga Schmitt-Federkeil als Ortsvorsteherin. Sie habe gegen die ihr obliegende Verschwiegenheitspflicht verstoßen, indem sie Auszüge aus dem Gutachten in ihren Blog gestellt habe. „Auf diesen Blog wurde durch einen redaktionellen Beitrag im General-Anzeiger die Öffentlichkeit aufmerksam gemacht“, so Geron in seinem Verweis.

„Aufgrund der Schwere des Verstoßes im Hinblick auf die erreichte Öffentlichkeit habe ich mich als Dienstvorgesetzter für einen Verweis entschieden“, schrieb Geron an die Frankener Ortsvorsteherin. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht Geron nun mit einer Geldbuße in Höhe von einhundert Euro.

Dabei hatte Schmitt-Federkeil in ihrem Blog keineswegs mit Neuigkeiten aufgewartet. Denn bereits Wolfgang Kroeger hatte in einem im April erschienenen Interview mit dem General-Anzeiger darauf aufmerksam gemacht, dass ihn besagtes Rechtsgutachten völlig entlaste und hatte daraus zitiert. Schmitt-Federkeil will sich daher mit dem von Geron erteilten „Verweis“ nicht abfinden. Sie behalte sich vor, Rechtsmittel einzulegen, teilte sie dem General-Anzeiger mit.

Geron bleibt dabei: „Es ist ein nichtöffentliches Thema.“ Es gelte schließlich, schutzwürdige Interessen eines Rathausmitarbeiters zu berücksichtigen.

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