Gemeinde muss sich entscheiden Grafschafter Feuerwehr braucht neue Drehleiter

GRAFSCHAFT · Das 37 Jahre alte bisher genutzte Feuerwehr-Fahrzeug mit Drehleiter kann nur noch bedingt zur Personenrettung eingesetzt werden. Eine Neuanschaffung kostet zwischen 550.000 und 800.000 Euro, würde aber mit gut 200.000 Euro vom Land bezuschusst.

 Die Drehleiter der Grafschafter Wehr ist nur noch bedingt einsatzfähig. Ein neues Fahrzeug soll her.

Die Drehleiter der Grafschafter Wehr ist nur noch bedingt einsatzfähig. Ein neues Fahrzeug soll her.

Foto: Martin Gausmann

Menschenrettung aus oberen Stockwerken geschieht bei Feuerwehren in der Regel über eine Drehleiter. In der Grafschaft ist das derzeit mit der wehreigenen Leiter nur noch bedingt möglich. Diese wurde vor 37 Jahren zugelassen und seitens der Gemeinde im Jahr 2011 von der Stadt Lahnstein erworben. Obwohl sich das Fahrzeug in den vergangenen Jahren als durchaus robust und zuverlässig erwies, gab es bei der jüngsten Prüfung im Oktober 2017 durch den Wartungsdienst des Herstellers gravierende Beanstandungen, die nur noch einen eingeschränkten Betrieb zulassen.

Insbesondere kann die Leiter zurzeit nicht mehr zur Unterstützung des Rettungsdienstes eingesetzt werden, weil der Leiterkorb nur noch mit maximal 180 Kilogramm belastet werden darf und die Wehrleitung aufgrund einer Undichtigkeit an einem der beiden Hubzylinder eine Überlast nicht verantworten kann. Im Einsatzfall ist hierbei der Korbmaschinist mit 90 Kilogramm, die Krankentragehalterung mit 15 Kilogramm und die Trage selbst sowie medizinisches Equipment mit rund zehn Kilogramm zu berücksichtigen. Somit dürfte der zu transportierende Patient maximal noch 65 Kilogramm wiegen.

Da der Patient im Einsatzfall vom Rettungsdienstpersonal betreut wird, wurde für diesen speziellen Fall die Anweisung erlassen, auf die Drehleiter der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zurückzugreifen. Diese hatte bei den jüngsten Reparaturen an ihrer eigenen Leiter die gleiche Unterstützung aus der Grafschaft erhalten. Eine Reparatur der Grafschafter Leiter würde rund 50.000 Euro kosten, aber im Zuge der im Jahr 2019 anstehenden Zehn-Jahres-Prüfung, die weitere 30.000 Euro kostet, ist beim jetzigen Zustand eine Abnahme aussichtslos.

Drei mögliche Szenarien im Ausschuss diskutiert

Dem Grafschafter Hauptausschuss wurden am Donnerstag drei mögliche Szenarien präsentiert: Der Kauf einer alten Leiter dürfte rund 100.000 Euro kosten. Eine gebrauchte Leiter mit einem Alter von zehn bis 15 Jahren schlägt mit geschätzten 300.000 Euro zu Buche. Eine Neuanschaffung kostet zwischen 550.000 und 800.000 Euro, würde aber auch mit gut 200.000 Euro vom Land bezuschusst.

Das Problem: Will man den Zuschuss erlangen, muss die seitens der Gemeinde selbst festgelegte Brandschutzklasse von derzeit B3 auf B4 erhöht werden. Vor allem größere Industriebetriebe im Gewerbegebiet Gelsdorf würden eine solche neue Einstufung rechtfertigen. Die neue Einstufung bedingt aber auch, dass weitere neue Fahrzeuge angeschafft werden müssen. Das für die Löschgruppe Vettelhoven geplante neue Löschfahrzeug müsste jedoch aufgerüstet werden, was zuschussfähige Mehrkosten in Höhe von 120.000 Euro mit sich bringen würde. Notwendig wäre zudem ein weiteres Fahrzeug. „Hier passt aber das ohnehin für Bengen geplante Tanklöschfahrzeug ins Anforderungsprofil“, so Wehrleiter Achim Klein.

23 Meter lange Drehleiter erwünscht

Wunschfahrzeug aus einsatztechnischen Gesichtspunkten wäre eine Drehleiter mit einer Rettungshöhe von 23 Metern in kompakter Bauart mit Gelenkleiter für Arbeiten in Engstellen und an Rückhaltebecken.

Das Fahrzeug sollte zudem einen mit 500 Kilogramm belastbaren Korb zur Rettung von schwergewichtigen Patienten und Rollstuhlfahrern haben, die Kranfunktion sollte mit hoher Hubkraft ausgestattet sein, um auch Rettungseinsätze bei Unfällen und Unwettern zu ermöglichen. Passen würde hier das aktuelle Modell eines HRF 23 der Firma Rosenbauer, wobei die Abkürzung HRF für Hubrettungsfahrzeug steht, denn der Begriff „Drehleiter“ hat mehr oder weniger ausgedient.

Der Hauptausschuss empfahl am Donnerstag einstimmig eine Neuanschaffung oder die Beschaffung eines neuwertigen Vorführfahrzeugs vom Typ HRF 23. Mit der europaweit notwendigen Ausschreibung will man die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz beauftragen und dabei auch Nebenangebote zulassen. Der Gemeinderat soll am 19. April entscheiden.

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