SPD lehnt Anlieger-Beitragspflicht ab Grafschaft diskutiert über Zahlungen beim Straßenausbau

GRAFSCHAFT · Der Bund der Steuerzahler hat sich zur möglichen Übernahme der Straßenausbaubeiträge für Anlieger durch die Gemeinde Grafschaft geäußert. Deren Geschäftsführer begrüßt den Vorstoß der SPD, die Beiträge für die Anwohner komplett abzuschaffen.

In die Diskussion um eine etwaige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anlieger hat sich nun auch der Bund der Steuerzahler eingeschaltet - und zwar am Beispiel der Gemeinde Grafschaft. Dort fordert die SPD eine Übernahme der auf Anlieger entfallenden Beiträge durch die Gemeinde. „Wir verfolgen den politischen Streit in der Grafschaft um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit großem Interesse“, so der Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes, René Quante. Den Vorstoß der SPD, „die ungerechten Ausbaubeiträge in der Gemeinde komplett abzuschaffen, begrüßen wir ausdrücklich“, ließ er wissen. In Rheinland-Pfalz gingen viele Kommunen finanziell am Stock und könnten sich eine vorzeitige Abschaffung ohne Landesentschädigung nicht wirklich leisten, sagte Quante dem GA.

Anders sehe dies jedoch bei „der wohlhabende Haribo-Gemeinde Grafschaft“ aus. Gemessen an der explosiven Steuerentwicklung machten die Straßenausbaubeiträge weniger als ein Prozent der Gesamteinnahmen aus. Selbst die steuerlichen Mehreinnahmen eines einzigen Jahres fielen schon höher aus als die Ausbaubeiträge. Quante: „Finanziell betrachtet sind die Ausbaubeiträge für den Gemeindehaushalt absolut vernachlässigbar.“

Anliegerbeiträge kann die Kommune abschaffen

Die Argumentation der Beitragsbefürworter, dass Beiträge grundsätzlich vor Steuern erhoben werden müssten und deswegen auch die Ausbaubeiträge per Ratsbeschluss nicht abgeschafft werden dürften, teile der Steuerzahlerbund nicht. „Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge ist im Kommunalabgabengesetz als Kann-Vorschrift geregelt. Die Gemeindeordnung schränkt den Vorrang von Beiträgen gegenüber Steuern wiederum ein und macht diesen davon abhängig, was vertretbar und geboten ist, führte Quante aus. Deutschlandweit hätten viele Kommunen die Ausbaubeiträge in eigener Entscheidung abgeschafft.

Wenn in Rheinland-Pfalz also eine Kann-Vorschrift zur Erhebung zu einer faktischen Muss-Vorschrift umgedeutet werde, so sei dies nichts anderes als ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung. „Die Grafschafter CDU und die FWG sollten sich daher überlegen, ob sie die Ausbaubeiträge wirklich abschaffen oder nur im Wahlkampf darüber philosophieren wollen“, sagte Quante. Sollte es wegen einer lokalen Abschaffung wirklich zu einem Streit mit dem Land kommen, so sei es Aufgabe des Gemeinderates, sich gemeinsam vor die Grafschafter zu stellen und deren Interessen zu vertreten.

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