Landwirtschaft und Gülle Güllegestank vermiest Escher Bürgern den Gartenspaß

GRAFSCHAFT · In der Gemeinde Grafschaft gibt es Ärger um die Ausbringung von Gülle aus einem Schweinemastbetrieb. Die Bürgerinitiative Güllestopp aus Grafschaft-Esch beschwert sich, der Kreisbauernverband weist die Klagen allerdings zurück.

 Ein Traktor mit Gülleanhänger versprüht seine Ladung. Das stinkt einigen Bürgern in der Grafschaft ganz gewaltig, obwohl die Düngemaßnahme in Einklang mit Recht und Gesetz steht. Die Bürgerinitiative „Güllestopp“ erwartet von den Landwirten mehr Entgegenkommen.

Ein Traktor mit Gülleanhänger versprüht seine Ladung. Das stinkt einigen Bürgern in der Grafschaft ganz gewaltig, obwohl die Düngemaßnahme in Einklang mit Recht und Gesetz steht. Die Bürgerinitiative „Güllestopp“ erwartet von den Landwirten mehr Entgegenkommen.

Foto: picture alliance / Carsten Rehde

So langsam versteht Franz-Joseph Schäfer, der Vorsitzende des Kreisbauern- und Winzerverbandes, die Welt nicht mehr. Grund ist ein Leserbrief, den Ulrich Hermanns, Sprecher der Bürgerinitiative Güllestopp aus Esch, an die regionalen Medien verschickt und in Kopie unter anderem auch Schäfer zugeleitet hat. Darin kritisiert der in Esch wohnende Hermanns einen Landwirt aus dem gleichen Ort dafür, dass der im Einklang mit Recht und Gesetz und nach „guter fachlicher Praxis“ seine Felder gedüngt hat. „Wenn ein Landwirt sogar schon dafür kritisiert wird, dass er sich an Recht und Gesetz hält, dann erübrigt sich jede Diskussion“, schüttelt Schäfer den Kopf.

Hermanns berichtet in seinem Leserbrief von einem Schweinemastbetrieb aus Esch, der einige Felder in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung von Alteheck und Holzweiler mit Schweinegülle gedüngt habe. Hermanns selbst bestätigt in dem Schreiben ausdrücklich, „die vorgenommenen Düngemaßnahmen entsprechen den Vorgaben der Düngeverordnung“. Es handele sich um eine „Kopfdüngung“, die im Frühjahr beim Vegetationsstart auf die Herbstaussaat aufgebracht werde.

Natürlich könne in diesen Fällen die Gülle nicht in den Boden eingearbeitet werden, gibt Hermanns zu, doch damit seien Anlieger diesem „widerlichen Gestank“ ausgesetzt, der tagelang anhalten könne. „Wenn es stinkt, steht unsere Wahrnehmung im Gegensatz zu dem von der Landwirtschaft gerne zitierten Begriff der guten fachlichen Praxis“, beschreibt er seine Eindrücke. Ein Wochenende lang seien dadurch „den Bürgern die ersten Gartenfreuden“ vermiest worden.

Ohnmacht wandelt sich in Wut

„Das geltende Recht, Düngegesetz und Düngeverordnung, berücksichtigt nicht die Bedürfnisse der Bürger und gefährdet als das eigentliche Problem den sozialen Frieden in unserer Gemeinde“, so Hermanns weiter. Wenn Landwirte sich „nur“ auf das Gesetz beriefen, ohne Rücksicht auf die Bürger, so habe das zur Folge, dass es in der Gemeinde rumore. „Die Ohnmacht wandelt sich in Wut auf die Handelnden und auf den Gesetzgeber, der die Bedürfnisse der Bürger in keiner Weise berücksichtigt“, kritisiert der BI-Vorsitzende.

Allerdings gibt er ebenso zu: „Landwirte genießen Ansehen und Wertschätzung seit Jahrhunderten. Dieser Wertschätzung für rechtschaffenes bäuerliches Handwerk schließen wir uns an.“ Das sei allerdings auch mit Anstand und rechtschaffener Haltung verbunden, gemäß dem Motto: „Was du nicht willst, was man dir tut, das füg‘ auch keinem andern zu.“ Selbst wenn ein Landwirt also gute und nachvollziehbare Gründe für den „richtigen“ Zeitpunkt einer Düngung mit Gülle anführen könne, müsse trotzdem die Frage erlaubt sein, ob „gute fachliche Praxis“ nur so funktioniere. Hermanns fände es sehr wünschenswert, „wenn von der Landwirtschaft deutliche Signale für ein Entgegenkommen an die Bürger empfangen werden könnten“.

Landwirte müssen sich nach Gegebenheiten der Natur richten

Bauernchef Schäfer hat dafür in Gespräch mit dem General-Anzeiger kein Verständnis und fragt sich nach Lektüre des Briefes, wonach sich ein Landwirt denn nun richten solle, wenn nicht nach Recht und Gesetz. „Sollen wir immer erst Herrn Hermanns um Erlaubnis fragen?“ Der Landwirt müsse sich nun einmal nach den Gegebenheiten der Natur richten, und eine Düngung sei nur dann möglich, wenn die Felder trocken und befahrbar seien. Dass dann mitunter auch einmal der Wind wehe, und das möglicherweise noch in die „falsche“ Richtung, könne der Landwirt nun wirklich nicht beeinflussen. Ohnehin habe die erst im vergangenen Jahr geänderte und deutlich verschärfte Düngeverordnung die Zeiten der Gülleausbringung extrem eingeschränkt.

Wo früher auch im Sommer noch eine Düngung möglich gewesen sei, müsse man heute alles im Frühjahr über die Bühne bringen. Das habe aber auch zur Folge, dass die notwendige und erlaubte Düngermenge in einem kürzeren Zeitraum ausgebracht werden müsse, was kurzfristig zu einer höheren Belastung führen könne. Schäfer: „Unsere Landwirte halten sich alle an die Vorschriften, und wir decken auch keine schwarzen Schafe, die den ganzen Berufsstand in Verruf bringen.“

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