Factory Outlet Center Bürgerentscheid zum Grafschafter Outlet wackelt

GRAFSCHAFT · Ein Rechtsgutachten zum Grafschafter Factory Outlet Center soll Klarheit bringen. Bürgermeister Achim Juchem sieht in einer Bürgerbefragung die „eleganteste Lösung“.

Es ist fraglich, ob ein Bürgerentscheid angesichts der für die Ansiedlung eines FOC noch erforderlichen Schritte rechtssicher durchführbar ist, da die Abstimmung möglicherweise zumindest mittelbar auch mit zukünftigen Bauleitplanverfahren im Zusammenhang steht. Dies teilte die Grafschafter Gemeindeverwaltung mit. Bedeutet: Möglicherweise wird es nicht zu einem von der CDU beantragten Bürgerentscheid kommen. Nach der Gemeindeordnung ist ein Bürgerentscheid nicht zulässig über die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen. Allerdings handelt es sich bei einem Zielabweichungsverfahren, mit dem eine Änderung des Flächennutzungsplanes erwirkt werden soll, um eine vorgelagerte und nicht um eine bereits konkrete Bauleitplanung. Ein Rechtsgutachten soll nun für Klarheit sorgen.

Als „elegantesten Weg“ sieht Bürgermeister Achim Juchem es an, zunächst den Standpunkt der Kommunalaufsicht in Sachen Zulässigkeit eines Bürgerentscheides einzuholen. Parallel dazu könnte dann der Gemeinderat am nächsten Donnerstag Fragen für eine Bürgerbefragung entwickeln. Ein Bürgerbefragung sei zwar im Gegensatz zu einem Bürgerentscheid nicht bindend, dürfe diesen auch nicht ersetzen, sei aber definitiv zulässig und daher hilfreich.

Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor

Losgelöst davon hat die Gemeinde Pro- und Kontra-Argumente für und gegen eine etwaige Ansiedlung eines Factory Outlet Centers gegenübergestellt. In der befürwortenden Argumentation heißt es: „Ein FOC auf der Grafschaft ergänzt und bereichert den heimischen Einzelhandel. Die Fraktion kann zwar die Sorgen um negative Folgen des FOC nachvollziehen, sieht in der Errichtung aber auch große Chancen für die Grafschaft. Ein FOC ermöglicht Konsumenten den Erwerb hochwertiger Markentextilien.“

Diese Waren des mittelfristigen Bedarfs stünden bisher nur in Oberzentren zur Verfügung, ein FOC Grafschaft ermögliche den Erwerb dieser Waren am Wohnstandort und trage somit zur Verkehrsreduzierung bei. Gleichzeitig würden neue Jobs geschaffen und zusätzliche Steuermittel generiert, die den Bürgern zu Gute kämen.

Vom Bau und Betrieb eines FOC profitierten zudem heimische Handwerksbetriebe und Dienstleister. Selbstverständlich bedürfe das FOC einer intelligenten Verkehrsanbindung und Verkehrslenkung, damit eine zunehmende Verkehrs- und Lärmbelastung vermieden werde. Dies beinhalte auch die Planung und Realisierung von Ortsumfahrungen, um Ortskerne zu entlastet. Bei Realisierung des Outlet Centers sei mit einem Verkehrsaufkommen von 5.000 Pkw pro Tag zu rechnen.

Nicht zu vernachlässigen in der Argumentation sei der Tourismus als wichtigster Wirtschaftsfaktor in der Region. Neben der breiten touristischen Angebotspalette könne ein FOC in der Grafschaft ein neuer zusätzlicher „Kommgrund“ sein. Die Touristiker im Ahrtal, clevere Hoteliers und Anbieter von Ferienwohnungen sowie Gastronomen und Winzer würden ein FOC in der Grafschaft in ihre Marketingmaßnahmen einbinden und entsprechende Angebotspakete schnüren. Daraus resultierende Tages- und Übernachtungsgäste würden logischerweise auch den Einzelhandel beispielsweise in Bad Neuenahr-Ahrweiler beleben.

"Factory Outlet Center widerspricht Grafschaft"

In der Kontra-Abteilung heißt es: „Das geplante Factory Outlet Center schafft eine künstliche Urbanität, die den Strukturen der Grafschaft widerspricht. Nicht umsonst sind solche Vertriebsformen des Einzelhandels nach den Zielen der Landesplanung nur in Oberzentren zulässig. Die Gemeinde Grafschaft ist als ländlich strukturierte Gemeinde als Unterzentrum eingestuft, so dass die Ansiedlung eines FOC nicht zulässig ist.“

Dieses Ordnungsprinzip soll bekanntlich durch ein Zielabweichungsverfahren aufgeweicht werden. Die Folgen wären neben einer weiteren Flächenversiegelung und einem damit einhergehenden Flächenentzug für die Landwirtschaft, die Ansiedlung eines künstlichen Gebildes, das die Strukturen der Gemeinde aufweiche und das Gesicht der landwirtschaftlich geprägten Gemeinde nachhaltig verändere. Benachbarte Kommunen im Ahrtal, am Rhein und im angrenzenden Nordrhein-Westfalen sehen in einem FOC einen Eingriff in die gewachsenen Einzelhandels- und Stadtstrukturen. Sie befürchten die Schädigung des örtlichen Einzelhandels und die Verödung der Innenstädte.

Wenn auch die Auswirkungsanalyse zeige, dass eine Beeinträchtigung unterhalb der Schwellenwerte liege, bewirke ein FOC eine Umlenkung von Kaufkraftströmen, die auch zur Schließung kleiner Einzelhandelsgeschäfte führen könne.

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