Ahrweiler Schöffengericht Bundeswehrpilot wegen sexueller Nötigung verurteilt

AHRWEILER · Wie so häufig bei Sexualdelikten stand auch im jüngsten Verfahren beim Ahrweiler Schöffengericht Aussage gegen Aussage. Dennoch: In seltener Deutlichkeit attestierte das aussagepsychologische Gutachten dem 25-jährigen Opfer uneingeschränkte Glaubwürdigkeit.

Das Gericht verurteilte den angeklagten 44-jährigen Bundeswehrpiloten wegen sexueller Nötigung zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe. Zudem muss er Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen.

Der 44-jährige Hauptmann und die als Flugbegleiterin eingesetzte Unterstabsoffizierin gehörten der in Köln stationierten Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung an. Vor zwei Jahren stand ein Flug zu einem Bundeswehrstützpunkt in Usbekistan auf dem Plan. Der Rückflug war für den nächsten Tag anberaumt, so dass die Crew im "Containerdorf" der Bundeswehr am Flughafen übernachten musste.

Nach Angaben des Opfers, das an diesem Tag den ersten Flugeinsatz absolviert hatte, hatte der Angeklagte sie, eine Kollegin und einen weiteren Kameraden abends zu einem "Becher Wein" in seine Unterkunft eingeladen. Erschienen war jedoch nur sie.

Zunächst habe man sich angeregt unterhalten, so die junge Frau. Schließlich sei man in ihren Container gewechselt, weil sie dort habe rauchen können. Dort habe der 44-Jährige sein Verhalten schlagartig geändert. Nach eindeutigen Angeboten und obszönen Anspielungen habe er sie auf seinen Schoß gezerrt.

Die 25-Jährige habe ihrem Vorgesetzten deutlich zu verstehen gegeben, dass sie das nicht wolle und ihn gebeten, das Zimmer zu verlassen. Als sie in den Waschraum gehen wollte, habe der Angeklagte ihr den Weg versperrt, sie gegen einen Spind gedrückt, sie an den Haaren festgehalten und ein Knie zwischen ihre Beine gestellt. Dann folgten unsittliche Berührungen.

Danach hatte das Opfer Wahrnehmungsstörungen. Die Erinnerung setzt erst wieder ein, als sie nahezu nackt auf dem Bett lag und der 44-Jährige sie berührte. Sie sei vor Angst steif und unfähig gewesen, sich zu wehren, schilderte sie dem Gericht. Dann folgte erneut eine Erinnerungslücke. Sie sei erst aufgewacht, als der Angeklagte sich wieder angezogen haben.

Eine andere Flugbegleiterin schilderte ebenfalls einen Vorfall mit dem Vorgesetzten. Er habe sie mit zwei Flaschen Bier in ihrem Container besucht. "Weil mich ein eingeklemmter Nerv in der Schulter geplagt hat, hat er angeboten, mich zu massieren", berichtete die 26-Jährige.

Dabei habe er mit einer Hand gezielt unter ihr T-Shirt und an ihre Brust gegriffen. Beide Vorfälle hat der Angeklagte bis zum Schluss vehement bestritten. Von der 25-Jährigen habe er gerade einmal den Namen gewusst, sie sei ihm völlig fremd gewesen.

Laut Gutachten ist die Aussage des Opfers "hochkomplex, von hoher Qualität und zweifellos erlebnisfundiert". Die 25-Jährige habe darüber hinaus keinerlei Belastungstendenz gezeigt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren .

Die Verteidigung berief sich auf sogenannte "Pseudo-Erinnerungen" und forderte Freispruch. "Der Angeklagte hat als Vorgesetzter das Vertrauen gegenüber einer rangniederen Kameradin in verwerflicher Weise missbraucht", betonte die Richterin.

Der Angeklagte ist bereits versetzt worden. Mit der Verurteilung gilt als sicher, dass er aus der Bundeswehr entlassen wird.

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