Kriminalfälle in Bad Neuenahr Tatort Kreis Ahrweiler

BAD NEUENAHR · Mörder, Kannibalen und Psychopathen: Menschen, die es nicht nur auf Kinoleinwänden zu sehen gibt. Auch der Kreis Ahrweiler besitzt Kriminalfälle, die jedes Drehbuch in den Schatten stellen.

 Das Archivbild vom 19. August 1999 zeigt den festgenommenen Schwerverbrecher Dieter Zurwehme.

Das Archivbild vom 19. August 1999 zeigt den festgenommenen Schwerverbrecher Dieter Zurwehme.

Foto: dpa

Vor über 70 Jahren, am 16. November 1945, schockierte in Bad Neuenahr ein schrecklicher Leichenfund bei einem Fachwerkhaus am Hemmessener Kapellchen: Ein Fünfjähriger und sein 19 Monate altes Schwesterchen wurden zuerst erhängt und anschließend in der Scheune verscharrt. Die Mörderin ist die eigene Mutter. Die damals 25-jährige Irmgard K. gesteht und kommt in Untersuchungshaft in die Andernacher Nervenklinik und später in die Dietzer Haftanstalt. Nach fünf Verhandlungstagen das Urteil: Tod durch Guillotine.

Das Motiv erklärte die Kindsmörderin: „Ich wollte meine Kinder vor dem Hungertod bewahren“. Dass die als Näherin arbeitende Kriegswitwe ihre Kinder vor dem Hungertod schützen wollte, glaubte auch das Gericht nicht. In der Wohnung wurden Bargeld sowie Lebensmittel gefunden und unterstützten nicht das Bild der Existenzangst, urteilte die Koblenzer Staatsanwaltschaft. Immer wieder verstrickt sich die Angeklagte in weiteren Widersprüchen. Nicht zuletzt als sie eiskalt erklärte wie sie den Strick für die Kinder selbst knüpfte.

Zwar stand das Urteil durch Fallbeil fest, aber es fehlte in ganz Rheinland-Pfalz an einem. 15 Schmiede lehnten es ab, das Todesinstrument in ihrer Werkstatt herzustellen, bis einer dazu zwangsverpflichtet wurde. Etwa zwei Jahre zogen nach der Verkündung des Todesurteils ins Land, bis es am 11. Mai 1949 hieß: „Die Einrichtung ist betriebsfertig“.

Trotz alledem kam das Fallbeil nicht zum Einsatz, denn drei Tage zuvor wurde das Grundgesetz beschlossen und mit ihm die Todesstrafe abgeschafft. Das Urteil wurde in lebenslange Haft umgewandelt und 1969 vom damaligen Ministerpräsident Helmut Kohl auf eine 30-jährige Zuchthausstrafe verkürzt. Irmgard K. verließ als 50-jährige freie Frau im Juli 1970 das Gefängnis und starb 30 Jahre später in einem Pflegeheim.

Das gilt auch für die Morde von Dieter Zurwehme, der für das „Remagener Blutbad“ verantwortlich war. Als die Polizisten Horst Stolz und Michael Kohlenbeck am 21. März 1999 einen Anruf über einen aus dem Fenster geworfenen Fernseher recherchierten, gingen sie noch von einem Beziehungsstreit eines Pärchens aus. Das sollte sich ändern, als eine weitere Meldung einging, dass zudem eine blutende Frau am Fenster der Wohnung des Mehrfamilienhauses in der Sinziger Straße in Remagen gesichtet wurde. Als nach mehrmaligem Klopfen niemand öffnete, brachen die Beamten die Wohnungstür des Dachgeschosses auf.

„Außer, dass kein Geräusch zu hören war, deutete auch Nichts auf ein Gewaltverbrechen hin“, erinnerten sich die Polizisten. Als sie die Tür zum Badezimmer öffneten, begriffen die Beamten, dass dieser Fall über ein normales Gewaltverbrechen hinaus ging: Die 59-jährige Maria Becker-Schröder und ihr 66-jähriger Bruder Paul Becker waren gefesselt, geknebelt und erstochen worden. Die 60-jährige Frau Beckers, Rita, starb später im Krankenhaus. Zuvor hatte der Täter den 71-jährigen Kurt Schröder in dessen Villa am Rheinufer erstochen. Alle ermordet von einem bereits verurteilten Mörder, Räuber und Vergewaltiger, der am 2. Dezember 1998 von einem Freigang nicht zurück in seine Bielefelder Zelle gekommen war.

Es begann die größte Suchaktion in der Geschichte der Bundesrepublik. Am 19. August 1999 erkennt ein Bahnschlosser Zurwehme in Greifswald. Widerstandslos lässt er sich von zwei Polizisten festnehmen. Wegen vierfachen Mordes, schweren Raubes, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung verurteilte das Landgericht Koblenz Dieter Zurwehme im Juni 2000 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Seitdem sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Bochum in Haft.

Ob Irmgard K. oder Dieter Zuwehme: Mörder zeichnen sich durch ihre emotionslose Persönlichkeit aus. Nicht anders schien es bei dem mutmaßlichen „Kannibalen von Koblenz“. Immer wieder scherzte Thorsten B., der seine damals 22-jährige Cousine in der gemeinsamen Wohnung in Brohl-Lützing des Kreises Ahrweiler ermordet und zerstückelt haben soll, mit seinen Anwältinnen. Im Prozess selber schwieg der Angeklagte aber. Nur einmal berichtete der damals 24-jährige Täter in einer Vernehmung, er habe morgens nach dem Aufwachen den Kopf und das Becken seiner Cousine in der Badewanne gefunden. Der Brustkorb habe im Backofen gesteckt. „Er war absolut emotionslos“, sagte der Polizeibeamte über die erste Vernehmung des Tatverdächtigen.

Der Schädel der Toten war zertrümmert, ihre Haut vom Körper abgezogen, die weiblichen Geschlechtsmerkmale, der Oberschenkel sowie die Rückenmuskulatur fehlten und es haftete Reis an den Leichenteilen – Indizien die auf Kannibalismus hindeuten, der aber nie nachgewiesen werden konnte. Die Koblenzer Richter kamen im ersten Prozess trotzdem zu dem Schluss, dass Thorsten B. am 10. Januar 2002 die 22-Jährige getötet hatte. Das Urteil lautete jedoch auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Der Angeklagte wurde in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort