Kreis Ahrweiler Diese Auswirkungen hat das Kita-Zukunftsgesetz

Kreis Ahrweiler · 2021 tritt das Kita-Zukunftsgesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft. Um dem gerecht zu werden, müssten Kindergärten im Kreis Ahrweiler anbauen und mehr Personal einstellen - schwierige Aufgaben ohne die entsprechenden Mittel, finden unter anderem die Freien Wähler.

 Das neue Kita-Gesetz sieht zum Beispiel eine durchgängige siebenstündige Betreuung vor.

Das neue Kita-Gesetz sieht zum Beispiel eine durchgängige siebenstündige Betreuung vor.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Mit den Auswirkungen des Kita-Zukunftsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz beschäftigte sich der Kreis- und Umweltausschuss auf Antrag der FWG. Mit diesem Gesetz, das 2021 in Kraft tritt, würden den Kommunen erneut Aufgaben zugewiesen, ohne die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen, befürchtet FWG-Fraktionschef Jochen Seifert.

So gingen allein die landesweit 70 Millionen Euro, die an Personalkosten für geschätzte 3000 zusätzliche Stellen anfallen, zu Lasten der Träger und Kommunen. Grundsätzlich begrüße der Kreis die gesetzliche Neuregelung, so Landrat Jürgen Pföhler (CDU). Schließlich wolle das Kita-Zukunftsgesetz den veränderten Bedingungen des Aufwachsens von Kindern Rechnung tragen und das hoch komplexe Finanzierungssystem vereinfachen. Dieses soll künftig nur noch aus zwei Strängen bestehen: der Landeszuweisung zum Regelpersonalschlüssel und einem "Sozialraumbudget".

Kita-Zukunftsgesetz: „Erhebliche Auswirkungen auf Bedarfsplanung“

Daher habe das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf die Kita-Bedarfsplanung im Kreis Ahrweiler. Vor allem durch die Umstellung des gruppenbasierten auf ein an den konkreten Plätzen orientiertes System werde eine präzisere Ausweisung der Angebote in den einzelnen Kitas notwendig. Jede Kita erhalte auf dieser Grundlage eine neue Betriebserlaubnis, in der die Anzahl der U 2- und Ü 2-Plätze sowie die Öffnungszeiten der einzelnen Plätze ausgewiesen würden.

Wie sich das genau auswirken werde, könne man derzeit noch nicht sagen, das sei von den konkreten Entscheidungen in den einzelnen Einrichtungen abhängig. Würde etwa ein U2-Platz zukünftig in einen Ü2-Platz umgewandelt, so bedeutete dies eine Verringerung des Personalschlüssels um 0,163 Stellenanteile oder rund 6,36 Wochenstunden. Wenn es dazu konkrete Zahlen gebe, werde die Verwaltung eine Fortschreibung des Kindertagesstätten-Bedarfsplans vorlegen. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz soll zudem eine durchgängige siebenstündige Betreuungszeit eingeführt sowie ein Mittagessen für jedes Kind angeboten werden. Da in vielen Kitas im Kreis heute lediglich ein Lunch-Paket eingenommen werde und ein Teil der Kinder vor der Mittagszeit die Kita verlasse, müssten wohl in nahezu allen Einrichtungen künftig mehr Kinder verköstigt und betreut werden.

Bauliche Veränderungen wegen Gesetz teilweise notwendig

Während einige den zukünftigen räumlichen Anforderungen bereits entsprächen, seien in anderen Einrichtungen höchstwahrscheinlich bauliche Veränderungen erforderlich. Auch die Dienstpläne seien schwieriger zu gestalten, da Vollzeitkräfte nach sechs Stunden eine gesetzlich vorgeschriebene Arbeitspause einlegen müssten. Leider lasse die finanzielle Förderung des Landes für die notwendigen Baumaßnahmen zu wünschen übrig, bedauerte Pföhler. Bei kleineren Umbauten seien die Fördersätze häufig ausreichend, bei Neu- oder Anbauten in nahezu allen Fällen jedoch unzureichend.

Bei der Erweiterung der kommunalen Kita in Remagen-Kripp habe die Landesförderung nur rund ein Drittel der Kosten gedeckt, und für eine Baumaßnahme in der Kita Königsfeld werde sogar nur mit einer Förderung von rund elf Prozent der Gesamtkosten gerechnet. Daher wolle man das Thema beim Landkreistag zur Sprache bringen mit dem Ziel, eine deutliche Erhöhung der Landesförderung zu den Baukosten der Kindertagesstätten zu erreichen.

Das Thema wird in der Kreistagssitzung am 25. Oktober ab 14.30 Uhr im Kreishaus erneut diskutiert.

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