Kommunalwahl am 26. Mai Sinziger Wählerunion nicht zur Wahl zugelassen

KREIS AHRWEILER · Sechs Parteien und die FWG treten für die Wahl zum Kreistag des Kreises Ahrweiler an. Die Sinziger Wählerunion konnte hingegen nicht die notwendige Anzahl der gesetzlich geforderten Unterstützungsunterschriften vorweisen und kann daher nicht zur Wahl antreten.

 Helga Schmitt-Federkeil leitet die Sinziger Wählerunion.

Helga Schmitt-Federkeil leitet die Sinziger Wählerunion.

Foto: Martin Gausmann

Sechs Parteien und die FWG stehen auf dem Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag des Kreises Ahrweiler, der bei der Kommunalwahl am 26. Mai neu gewählt wird. Es handelt sich in der Reihenfolge auf dem Wahlzettel um die SPD, die CDU, die AfD, die FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die FWG und die Linke. Der Kreiswahlausschuss ließ am Dienstagnachmittag die entsprechenden Wahlvorschläge einstimmig zu. Für den Kreistag sind 46 Mitglieder zu wählen.

Nicht zur Wahl antreten wird hingegen die Liste der Sinziger Wählerunion (SWU). Auch dies entschied das Gremium einstimmig. Die SWU um Helga Schmitt-Federkeil konnte nicht die notwendige Anzahl der gesetzlich geforderten Unterstützungsunterschriften vorweisen, erläuterte der Kreisbeigeordnete Horst Gies (CDU), der in Abwesenheit von Kreiswahlleiter Landrat Jürgen Pföhler (CDU) die Sitzung leitete. Zum Teil seien die Unterschriften nämlich bereits vor der Versammlung zur Aufstellung des Wahlvorschlages eingeholt worden und damit ungültig.

230 Unterschriften waren beizubringen, 248 hatte die SWU eingereicht – davon konnten allerdings nur 166 als gültig anerkannt werden. „Was haben die Leute überhaupt unterschrieben?“, fragte Gies, denn der endgültige Wahlvorschlag könne es ja nicht gewesen sein. Schmitt-Federkeil hatte tags zuvor noch versucht, die Verantwortung für den Fehler dem Wahlamt der Stadtverwaltung Sinzig zuzuschieben. Eine entsprechende E-Mail an den Landeswahlleiter zitierte Gies ausführlich.

Allerdings hatte ein Beamter der Stadt Sinzig am Dienstagmorgen an Eides statt versichert, der SWU niemals dazu geraten zu haben, die Unterschriften vor der Aufstellungsversammlung zur sammeln, wie Schmitt-Federkeil behauptet hatte. So sah sich der Ausschuss gezwungen, den Wahlvorschlag der SWU nicht zuzulassen. Ein unmittelbarer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Wahlausschusses ist aus Gründen der Sicherung des Wahltermins nicht vorgesehen.

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