Verhandlung am Landgericht Koblenz Prozess zu Vorfällen in Kita Antweiler beginnt im Mai

KREIS AHRWEILER · Gefesselte und geschlagene Kinder: Erst rund fünf Jahre nach ihren mutmaßlichen Misshandlungen stehen vier ehemalige Erzieherinnen der Kindertagesstätte in Antweiler vor dem Landgericht Koblenz. Der Prozess beginnt am 8. Mai.

Im Dezember 2015 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz nach mehr als zweijährigen Ermittlungen gegen vier früher in der Kindertagesstätte Regenbogen in Antweiler beschäftigte Erzieherinnen, die heute zwischen 30 und 54 Jahre alt sind, Anklage beim Landgericht Koblenz erhoben. Drei der Frauen sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen „hinreichend verdächtig, zwischen Februar 2012 und November 2013 in der Tagesstätte betreute Kinder misshandelt, eingesperrt oder mit nicht statthaften Mitteln zu bestimmten Verhaltensweisen gezwungen zu haben“. Dabei werden einer der Angeschuldigten 15 Taten, einer weiteren vier Taten und der dritten Angeschuldigten zwei Taten sowie eine Beilhilfetat zur Last gelegt.

Der vierten Angeschuldigten wird vorgeworfen, trotz einer dazu bestehenden Rechtspflicht die Misshandlung eines Kindes nicht unterbunden zu haben. Im Einzelnen soll es im Tatzeitraum laut Staatsanwaltschaft zu folgenden Taten gekommen sein: In 15 Fällen sollen Kinder, die ihre Mahlzeiten nicht oder nur zum Teil gegessen oder wieder ausspuckt haben, entweder in für das jeweilige Kindesalter viel zu kleinen Hochstühlen gequetscht, an einen Stuhl gefesselt, in abgedunkelte Räume gesperrt, geschlagen oder durch sonstige körperliche Gewalt gezwungen worden sein, das ausgespuckte Essen erneut in den Mund zu nehmen und herunterzuschlucken.

In acht Fällen sollen Kinder, die während der Mahlzeiten nicht ruhig auf ihrem Stuhl saßen oder sich zu laut verhielten, an ihren Stuhl gefesselt, in zu kleine Hochstühle gequetscht oder ihnen der Mund zugeklebt worden sein. Die Angeschuldigten bestreiten nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Taten. Göbel begründete das lange Warten betroffener Eltern auf einen Prozess mit den komplexen Ermittlungen, den aufwendigen Vernehmungen von Kindern und der Überlastung der zunächst zuständigen Strafkammer mit vordringlicheren Verfahren mit Angeklagten in Untersuchungshaft. Daher habe im April 2017 eine andere Kammer den Fall der Kita Regenbogen übernommen. Göbel zum General-Anzeiger: „Diese hat unmittelbar nach Übernahme des Verfahrens eine aussagepsychologische Begutachtung in Auftrag gegeben. Bei Anklagevorwürfen, die auf den Aussagen sehr junger Kinder beruhen, ist dies ein gängiges Vorgehen.“ Das Gutachten liegt jetzt vor.

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