Klagen über das Ahrweiler Ahr-Ufer Morscher Baum fällt in den Fluss

AHRWEILER · Ein in die Ahr gestürzter Baum erhitzt die Gemüter. SGD Nord und Kreis lassen ihn jetzt beseitigen, doch für die Pflege der Ufer ist eigentlich der Eigentümer zuständig.

 Dieser morsche Baum knallte mitsamt Wurzel in die Ahr. PÖTSCHKE

Dieser morsche Baum knallte mitsamt Wurzel in die Ahr. PÖTSCHKE

Foto: Lothar Pötschke

Gepflegtes Ahrufer, aber nicht in Ahrweiler. Dieser Meinung ist der Bachemer Bürger Lothar Pötschke, der findet, dass die Stad Bad Neuenahr-Ahrweiler zwar bedacht sei, die Ahrufer im Kurort Bad Neuenahr sorgsam pflegen zu lassen und Sorge für die Standfestigkeit der Bäume an den Uferböschungen trage, das aber nicht auf den westlichen Stadtteil zutreffe.

Pötschke: „Beispielsweise sind oberhalb der Bachemer Brücke seit Jahren die Bäume dermaßen morsch, dass nun einer der riesigen Bäume samt Wurzelstock quer zum gegenseitigen Ufer abgebrochen ist. Gottseidank ist einer der morschen Bäume nicht einige Tage vorher bei den warmen Temperaturen umgefallen, als spielende Kinder sich genau an dieser Stelle aufgehalten haben.“ Es sei dringend vonnöten, den Baumbewuchs zwischen Bachemer Brücke und Fußgängerbrücke Otlerstraße fachgerecht zu überprüfen.

Dazu nimmt die Stadt wie folgt Stellung: „Im Rahmen von Pflegemaßnahmen kümmert sich die Stadt auch um die Ahrufer. Selbstverständlich hat sie dabei auch die Uferböschungen im westlichen Teil des Stadtgebietes im Blick. Jedoch sind – wie auch hier im konkreten Fall – Zuständigkeiten zu beachten. So hat hier eine Überprüfung ergeben, dass dieser Baum zu einem privaten Grundstück gehört und somit nicht der Zuständigkeit und der Kontrolle durch die Stadt unterliegt. Die städtische Fachabteilung hat daher bereits den Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungsbehörde informiert, die alles weitere veranlassen wird. In dem angesprochenen Bereich gibt es mehrere private Eigentümer, die auch für das dortige Erscheinungsbild zuständig sind.“

Dass die Überprüfung und Pflege des Bewuchses Aufgabe der Grundstückseigentümer sei, ist auch die Meinung der Kreisverwaltung Ahrweiler. Dazu heißt es aus dem Kreishaus: „Einige Flächen entlang der Ahr in Bad Neuenahr-Ahrweiler sind in Privatbesitz, so auch im vorliegenden Fall oberhalb der Bachemer Brücke. Bei dem Baum, der dort in die Ahr gestürzt ist, lässt sich nicht feststellen, auf welcher Parzelle er vorher wirklich stand.“

Und weiter sagt die Kreisverwaltung: „Nach einer Besichtigung haben die Sturktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die für Unterhaltungsmaßnahmen an der Ahr zuständig ist, und die Kreisverwaltung daher veranlasst, dass der umgestürzte Baum zügig beseitigt wird.“

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