Verhandlung am Amtsgericht in Ahrweiler Hundehalterin muss für Attacken ihrer Möpse zahlen

AHRWEILER · Da haben Lui und Lina, assistiert von Poldi, aber für mächtig Ärger gesorgt: Die beiden Möpse von Doris Koll aus Bad Neuenahr und Nachbarhund Poldi beschäftigten am Dienstag das Amtsgericht in Ahrweiler. Und das mehr als zwei Stunden lang.

Das unangeleinte Hundetrio war im Dezember schließlich drei Mal unangenehm aufgefallen und hatte ein Nachbarsehepaar von Doris Koll gleich mehrfach attackiert. Die Vorfälle wurden dem Ordnungsamt der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gemeldet. Dies führte in den drei gemeldeten Fällen, die Mops und Co., beziehungsweise deren Frauchen, vorgeworfen wurden, zu Bußgeldern. Die aber bezahlte Rentnerin Doris Koll nicht. Nun landete der Fall „Möpse“ vor dem Amtsgericht.

Richterin Simone Schneider signalisierte der Bad Neuenahrer Hundehalterin schnell, dass ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens erheblich schlimmere Folgen für die Rentnerin haben könnte als die drei vorliegenden Bußgeldbescheide.

Insgesamt drei Mops-Attacken

Denn unstrittig war schnell, dass die Hunde nicht angeleint waren, als sie auf dem Gehweg in einem Fall laut kläffend auf ein Beschwerde führendes Ehepaar „zuschossen“. In einem anderen Fall sollen die Hunde den Nachbarn ins Bein gezwickt und angeblich in den Oberarm gebissen haben. In einem weiteren Fall bliesen die Möpse zur Attacke, als der Nachbar mit dem Mountainbike vorbeiradeln wollte.

Hundehalterin Koll sah den Wink der Richterin mit dem Zaunpfahl nicht: Sie wollte das Verfahren zu Ende führen. Nun wurden die Zeugen verhört: Ausführlich wurde geschildert, wie die Möpse und der wilde Poldi zur Gefahr wurden und die Fußgänger „von hinten angriffen“.

Richterin Schneider zog es gar kurz in Erwägung, eine Tatortbesichtigung vorzunehmen. Auch ließ sie sich genau zeigen, wo ein Mopszahn am Arm des Opfers Spuren für die Ewigkeit hinterlassen hatte. Einen Antrag der Verteidigung, ein Mops-Gutachten einzuholen, mit dem die Ungefährlichkeit von Lui und Lina nachgewiesen werden könnte, lehnte die Richterin dann aber doch ab.

Hundehalterin fühlt sich diskriminiert

Es kam zum Plädoyer der Verteidigung: Der in Bad Neuenahr geltende Leinenzwang sei nicht in Ordnung, die Interessen der Hundehalter seien nicht ausreichend berücksichtigt, es fehle an Freilaufflächen, das Verfahren solle eingestellt werden. Doris Koll meinte in ihrem Schlusswort: „Ich werde als Hundehalterin diskriminiert.“

Das sah die Richterin anders. In zumindest zwei nachgewiesenen Fällen war gegen die Leinenpflicht verstoßen worden, die im Übrigen völlig in Ordnung sei. 650 Euro und die Kosten des Verfahrens muss Doris Koll nun zahlen.

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