"Parken verboten" am Rhein in Sinzig Auch Wohnmobile sind vom Wasserschutzgebiet betroffen

SINZIG · "Parken verboten" wird es künftig am Rhein in Sinzig heißen. Denn die SGD (Struktur Genehmigungs Direktion) Nord in Koblenz hat für den Geltungsbereich der Wasserschutzzone II in der Nähe des Bootshauses ein absolutes Parkverbot erlassen. Dieses gilt für alle Flächen ohne ordnungsgemäße Entwässerung.

 Die Rampe in Sinzig ist künftig aus Umweltschutzgründen für Wohnmobile tabu.

Die Rampe in Sinzig ist künftig aus Umweltschutzgründen für Wohnmobile tabu.

Foto: Martin Gausmann

Dadurch soll vermieden werden, dass tropfendes Öl und weitere Schadstoffe zur Verunreinigung des Grundwassers führen. Schließlich befindet sich hier in nur 20 Metern Tiefe eines der größten Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Etwa 30 000 Menschen nutzen dieses Wasser bisher.

Die Reaktion der Aufsichtsbehörde ist nachvollziehbar, denn wo bislang galt, "wo kein Kläger, da kein Richter", haben es manche Zeitgenossen übertrieben. Wohnmobile standen tagelang an der sogenannten "Panzerrampe", auf Wiesenflächen oder irgendwo an der Böschung.

Eine Entsorgungsstation - wie auf den städtischen Wohnmobilflächen - gibt es nicht und so landen oft chemiebelastete Fäkalien aus Wohnmobile sowie von Reisebussen im Erdreich. Und damit im schlimmsten Fall auch ganz schnell im Trinkwasser.

Die SGD forderte die Stadt und die Kreisverwaltung Ahrweiler zum Handeln auf. In Gesprächen konnte Bürgermeister Wolfgang Kroeger immerhin erreichen, dass auf Schranken noch verzichtet wird. Im Gegenzug muss die Stadt aber nun bauliche Maßnahmen treffen, um das Parkverbot umzusetzen. Das Parkverbot wird dabei letztlich massiv umgesetzt. Neben einer erklärenden Beschilderung werden Findlinge auf Flächen entlang des Wirtschaftsweges zum Bootshaus gestellt. Auch die gesamte Fahrstraße ("Panzerstraße") ist von dem beiderseitigen Parkverbot betroffen. Dieses gilt von der Ecke Trifter Weg/Kranzweiherweg bis hinunter zum Rhein.

In der Schutzzone II ist nicht nur das Parken verboten, sondern auch das Campen, offenes Feuer und Grillen sowie Veranstaltungen. "Die Stadt muss in den Flächen nun auch an Abenden, Sonn- und Feiertagen kontrollieren" und der vorgesetzten Dienststelle darüber Bericht erstatten", beurteilt der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Stefan Spiller, die Situation.

In einer Gewöhnungszeit wird es bei freundlichen schriftlichen Hinweisen bleiben, doch danach wird es die entsprechenden kostenpflichtigen Verwarnungen geben, heißt es dazu aus dem Rathaus.

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