71-jähriges Opfer kann noch den Alarmknopf drücken

Bonner Staatsanwaltschaft klagt 18-Jährigen unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung an - Ein Täter ist noch flüchtig

Holzlar. Einer der beiden Männer, die am 25. März in Holzlar eine 71-jährige Frau in ihrer eigenen Wohnung überfallen und dabei leicht verletzt haben, muss sich demnächst vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Die Bonner Staatsanwaltschaft erhob jetzt Anklage gegen den 18-jährigen Merlin F. - und zwar wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung und wegen Diebstahls.

Der Angeklagte soll vor dem Einfamilienhaus an der Alten Bonner Straße "Schmiere" gestanden haben, während ein zweiter Mann - der nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch immer flüchtig ist - gegen 15 Uhr an der Tür der 71-jährigen klingelte. Als die Seniorin die Tür einen Spalt weit öffnet, soll der mit einer dunklen Sturmhaube maskierte Unbekannte, dessen Name der 18-Jährige mit Dennis angibt, einen Fuß dagegen gesetzt und die Frau in den Hausflur gestoßen haben.

Nachdem die Seniorin auf den Boden gestürzt war, würgte der Täter sie am Hals, bedrohte sie mit einer Handfeuerwaffe sowie den Worten "Ich mach dich kalt" und verlangte die Herausgabe von Geld. Erst als die Frau geistesgegenwärtig ankündigte, in ihrem Schlafzimmer nach Ersparnissen suchen zu müssen, ließ der Mann von ihr ab.

Der Seniorin aber gelang es, in einem Nebenraum einen Knopf zu drücken, der eine akkustische Alarmanlage in Gang setzte. Laut Anklage flüchtete der Maskierte ohne Beute aus dem Haus. Merlin F., der sich in unmittelbarer Nähe des Tatortes zwischen Büschen versteckte, griffen die Polizeibeamten dagegen bereits kurz nach der Tat auf.

Der 18-Jährige, der vor seiner Verhaftung keinen festen Wohnsitz hatte, gibt an, den flüchtigen Dennis zufällig in Bonn kennengelernt zu haben. Dieser habe ihm gegenüber erklärt, dringend Bargeld zu benötigen. Was der Mann aber tatsächlich im Haus der alten Frau vor hatte, will Merlin F. nicht gewusst haben.

Fest steht allerdings, dass zumindest die Gegend in Holzar für den jungen Mann nicht unbekannt war: Laut Anklage wohnen nicht nur Verwandte von ihm in unmittelbarer Nähe des Tatorts, der 18-Jährige kannte auch das Opfer persönlich - er hatte in der Vergangenheit den Hund der Seniorin ausgeführt.

Bereits zweimal war er außerdem wegen Diebstahls polizeilich in Erscheinung getreten. So bezieht sich die Anklage wegen Diebstahls auf einen Vorfall in Solingen, wo Merlin F. 70 Euro aus dem Büro einer Gärtnerei entwendet haben soll.

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